Gameforge Berlin AG
Das LG Berlin hat am 24.2.2015 entschieden, die Spruchanträge zurückzuweisen. Das Kammergericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Barabfindung auf 32,41 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren... weiterlesen
GBH - Grundstücks- und Baugesellschaft AG
LG Stuttgart hat eine über 61,50 Euro je Aktie hinausgehende Abfindung abgelehnt. weiterlesen
GeneScan Europe AG
OLG hat Anträge auf gerichtliche Festsetzung der Barabfindung für unzulässig erklärt. weiterlesen
Grohe Water Technology AG & Co. KG
In erster Instanz wurde:Die Barabfindung auf 52,08 Euro je Aktie der neuen Grohe AG festgelegt (nur bei Widerspruch zur Niederschrift) oder eine bare Zuzahlung nach §15 UmwG in Höhe von 24,18 Euro je KG-Anteil.Die Zweite Instanz hat deutlich ungünstigere Werte festgesetzt. weiterlesen