Stimmrechtsvertretung


Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder sich durch die SdK vertreten lassen. Der Wahrnehmung des Stimmrechts kommt einer Hohe Bedeutung zu. Denn auf einer Hauptversammlung werden Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft des jeweiligen Unternhemens von großer Bedeutung sein können. Die Hauptversammlung beschließt zum Beispiel...

 

  • wie hoch die an die Aktionäre zu zahlende Dividende ist,
  • wer in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt wird,
  • welcher Abschlussprüfer die Bilanzen des Unternehmens prüft,
  • welcher Kapitalrahmen (genehmigtes und/oder bedingtes Kapital) dem Vorstand für Akquisitionen zur Verfügung steht,
  • über das System zur Vorstandsvergütung.

 

Nur wenn bei all diesen Entscheidungen sinnvolle Beschlüsse gefällt werden, kann sich ein Unternehmen nachhaltig positiv entwickeln. Das langfristige Vermögensinteresse der Aktionäre, der Shareholder Value, steht dabei im Mittelpunkt. Dies schließt jedoch die Zufriedenheit von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und der Umwelt  mit ein. 

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie hierfür vorgehen müssen. 

Wie gehe ich für eine Übertragung der Stimmrechte vor?

Sie haben folgende Möglichkeiten, uns das Stimmrecht zu übertragen:

a) Sie werden im Vorfeld der Hauptversammlung von Ihrer Depotbank angeschrieben, die Eintrittskarte für die Versammlung anzufordern. Auf diesem Anschreiben geben Sie an, dass die Eintrittskarte auf die SdK (Adresse: Hackenstraße 7b, 80331 München) ausgestellt werden soll.

b) Sie lassen sich die Eintrittskarte zuschicken und bevollmächtigen die SdK auf der Rückseite der Karte mit der Wahrnehmung Ihres Stimmrechtes. Schicken Sie uns dann die unterschriebene Karte zu. Bitte beachten Sie dabei, dass uns die Karte spätestens drei Tage vor dem Hauptversammlungstermin vorliegen muss.

c) Wenn Sie uns das Stimmrecht für alle in Ihrem Depot befindlichen Aktien übertragen möchten, nutzen Sie hierfür bitte dieses Formular. Dieses muss von Ihnen ausgefüllt werden. Den unteren Teil mit dem Abtretungsauftrag schicken Sie dann bitte an Ihre Depotbank, die Vollmacht an uns. Auf dem Abschnitt für die Depotbank können Sie Gesellschaften angeben, deren Hauptversammlungen Sie selbst besuchen möchten; die Eintrittskarten für diese Versammlungen schickt die Depotbank dann direkt an Sie.


Was tue ich bei Namensaktien?

Bei sog. Namensaktien ist eine andere Vorgehensweise notwendig. Hier sind Sie mit Ihrem Namen im Aktionärsbuch der Gesellschaft eingetragen. Sie erhalten deshalb die Aufforderung zur Anforderung der Eintrittskarte nicht von der Bank, sondern direkt von der Gesellschaft. In diesen Fällen gehen Sie bitte wie oben unter a) oder b) beschrieben vor oder Sie erteilen uns direkt auf dem entsprechenden Formular die Vollmacht zur Stimmrechtsvertretung, siehe hierzu unser Musterbeispiel.

 

Kann ich Ihnen Weisungen erteilen? 

Unser geplantes Abstimmungsverhalten auf der zu besuchenden Hauptversammlung veröffentlichen wir hier. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie uns eine schriftliche Weisung auf dem Post-/Fax-Weg zukommen lassen. Bitte führen Sie darin auch auf, wie viele Stimmrechte Sie uns übertragen haben/werden. Sofern die Weisung nicht mit unserem geplanten Abstimmungsverhalten übereinstimmt, behalten wir uns im Einzelfall vor, die Stimmrechte und die Weisung an den Stimmgeber zurückzugeben und somit nicht zu vertreten. Bei Namensaktien können Sie Ihre Weisung direkt auf dem Vollmachtsformular abgeben.

 

Wie erfahre ich, ob Sie eine mich betreffende Versammlung besuchen? 
Grundsätzlich gilt, dass wir nicht alle Hauptversammlungen eines Jahres besuchen können. Die Hauptversammlungen der DAX- und MDAX-Gesellschaften (die in Deutschland stattfinden) werden von uns immer besucht.

Hier erhalten Sie eine Aufstellung der anstehenden Hauptversammlungen, die von uns besucht werden. SdK-Mitglieder können dort zudem auch die Kontaktdaten des zuständigen SdK-Sprechers einsehen.

Widerruf der Dauervollmacht

 

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung macht die SdK alle Stimmrechtsgeber, die der SdK Dauervollmacht zur Stimmrechtsvertretung für ihr Depot erteilt haben, darauf aufmerksam, dass sie diese Dauervollmacht jederzeit widerrufen können. Dieser Hinweis findet sich, wie vorgeschrieben, in unseren Formularen. Als Vollmachtsempfänger müssen wir jedoch zusätzlich daran erinnern.