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Der Hersteller von Golfbekleidung, die Golfino AG, hat am 15.11.2019 einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Der Geschäftsbetrieb sei aber bisher nicht eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Jens-Sören Schröder (Kanzlei Johlke, Niethammer & Partner) bestellt.
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Depotbanken fordern Kunden auf, angeblich wertlose Wertpapiere, insbesondere insolvente Unternehmensanleihen, ausbuchen zu lassen. Die SdK rät dringend davon ab, da damit auch steuerliche Nachteile verbunden sein könnten.
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Die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2019 weitere rechtlich fragwürdige Maßnahmen, durch die privaten Anlegern die Vermögensbildung und somit die private Altersvorsorge erschwert wird. Die SdK wendet sich mit einer Stellungnahme gegen diese Maßnahmen und fordert alle Mitglieder auf, sich einer Petition gegen den Steuerirrsinn anzuschließen.
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Die SdK hält den auf 41,00 Euro erhöhten Angebotspreis zur Übernahme der Osram Aktien für angemessen. Die SdK selbst hält ebenfalls Aktien von Osram und wird diese andienen.
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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte Mitte September den Firmensitz der PIM Gold GmbH durchsucht und den PIM-Geschäftsführer verhaftet. Es besteht der Verdacht, dass die PIM Gold GmbH ein Schneeballsystem betrieben haben könnte. Die SdK empfiehlt betroffenen Anlegern, Ihre Interessen zu bündeln.
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Die ClinicAll Germany GmbH hat am 12. September 2019 bekanntgegeben, dass die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt hat. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.
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Gemäß einer aktuellen Gesetzesinitiative sollen ab 1.1.2020 sollen Forderungsausfälle von Kapitalforderungen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies würde vor allem Kleinanleger negativ betreffen, die in den zurückliegenden Jahren Mittelstandsanleihen erworben haben, deren Emittenten diese aber nicht mehr zurückzahlen können. Aus Sicht der SdK würde das neue Gesetz zu vielen Widersprüchen führen und das verfassungsmäßige Gebot der Gleichbehandlung außer Kraft setzen. Deshalb sieht die SdK dieses als verfassungswidrig an.
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Das Bieterkonsortiums bestehend aus den Finanzinvestoren Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group bietet den Aktionären Osram Licht AG, ihre Osram-Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 35,00 Euro je Osram-Aktie zu erwerben. Aus Sicht der SdK ist der gebotene Preis jedoch nicht angemessen.
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Gegen Organe der Öko-Test AG laufen aktuell Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die SdK wird die Thematik der Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat auf der kommenden Hauptversammlung am 19.8.2019 adressiere und gegebenenfalls die Geltendmachung von Schadesnersatz verlangen. Die SdK rät daher allen Aktionären dazu, die Hauptversammlung zu besuchen und das Stimmrecht wahrzunehmen oder der SdK kostenlos das Stimmrecht zu übertragen.
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Im dem von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geführten Spruchverfahren konnte eine Nachbesserung in Höhe von 152 % erstritten werden. Ehemalige Aktionäre der Deutschen Immobilien Holding AG müssen jedoch aktiv werden, um die Nachbesserung zu erhalten.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger rät ehemaligen Anleihe- und Genussscheininhabern der IKB Deutsche Industriebank AG ("IKB" oder die "Bank"), mögliche Ansprüche gegen die IKB im Wege des kollektiven Rechtsschutzes durchzusetzen.
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Unrechtmäßig einbehaltene Vermittlungs- und Bestandspflegeprovisionen können innerhalb einer Frist von 10 Jahren zurückgefordert werden. Risikolose Rückforderung für Anleger möglich.
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Squeeze-out Preis entspricht aus Sicht der SdK nicht dem fairen Wert der Aktie – SdK-Mitglieder können sich Spruchverfahren anschließen
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Zur Hauptversammlungssaison 2019 hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ihre Abstimmungsrichtlinien angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Vorgaben zu den Entlastungsbeschlüssen des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger rät allen verbliebenen Minderheitsaktionären der Diebold Nixdorf AG, ihre Aktien in den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einzureichen. Dies ist die aus Sicht der SdK wirtschaftlich sinnvollste Alternative.
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