Dyckerhoff AG
Das LG Frankfurt hat die Abfindung für Stamm- wie Vorzugsaktien von 47,16 Euro je Aktie auf 52,40 Euro je Aktie angehoben. Das OLG Frankfurt hat die Abfindung schließlich auf je 52,08 Euro festgesetzt. weiterlesen
Ergo Versicherungsgruppe AG
LG hatte die Abfindung auf 109,32 Euro je Aktie erhöht. OLG hat die Erhöhung später wieder zurückgenommen. weiterlesen
EUWAX AG
LG hat die Anträge auf angemessene Abfindung und Ausgleichszahlung zurückgewiesen. weiterlesen
FRIATEC AG
In der Ausgabe 1/2014 AnlegerPlus, hatten wir berichtet, dass das Landgericht Mannheim die Squeeze-out-Abfindung wurde in erster Instanz von 20,64 Euro auf 21,70 Euro (+5 %) je Aktie angehoben und in zweiter Instanz abschließend auf 21,83 Euro je Aktie (+5,77 %). weiterlesen
Gameforge Berlin AG
Das LG Berlin hat am 24.2.2015 entschieden, die Spruchanträge zurückzuweisen. Das Kammergericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Barabfindung auf 32,41 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren... weiterlesen