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TLG Immobilien AG – SdK fordert Sonderprüfung
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger schlägt den Aktionären der TLG Immobilien AG vor, auf der Hauptversammlung am 07.10.2020 eine Sonderprüfung zu beschließen. Der Sonderprüfer soll prüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Aktienerwerb der Aktien an der Aroundtown S.A. im Jahre 2019 ihre rechtlichen Pflichten gemäß Gesetz und Satzung verletzt und der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben.
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, die Anwendung des COVID-19-Gestzes gemäß der Ermächtigung bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
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Geschädigte Aktionäre der Wirecard AG können sich mit einer Prozessfinanzierung durch LitFin bereits ab einer Schadenshöhe von 5.000 Euro und ohne eigenes Prozesskostenrisiko bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche durch die renommierte und international aufgestellte Anwaltskanzlei Pinsent Masons vertreten lassen.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erhält in letzter Zeit vermehrt Hinweise, wonach Personen sich als Vertreter oder Mitarbeiter der SdK ausgeben und versuchen, Anleger zu dubiosen Klagen zu überreden.
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SdK: Die Lehren aus dem Fall Wirecard
Der Fall Wirecard ist einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der Geschichte. Die SdK fordert daher ein rasches Handeln der Politik, um solche Fälle in Zukunft frühzeitiger aufdecken zu können.
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SdK stellt Strafanzeige gegen Abschlussprüfer der Wirecard AG
Die SdK hat aufgrund der Vorgänge rund um die Wirecard AG Strafanzeige gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Abschlussprüfer der Ernst & Young GmbH gestellt. Ferner hat die SdK große Zweifel an der Geeignetheit von Ernst & Young als Abschlussprüfer und wird daher zunächst für die von der SdK vertretenen Investoren auf zukünftigen Hauptversammlungen gegen eine Bestellung von Ernst & Young zum Abschlussprüfer und/oder Konzernabschlussprüfer stimmen.
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Sie sind betroffen von Wirecard?
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalnaleger (SdK) organisiert ein gemeinsames Vorgehen betroffener Anleger. Registrieren Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter.
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SdK ruft Aktionäre und Anleiheinhaber der Wirecard AG zur Interessensbündelung auf
Die SdK plant, mögliche Schadensersatzansprüche von Aktionären und Anleiheinhabern der Wirecard AG gegenüber Organen der Gesellschaft und Dritten prüfen zu lassen und organisiert hierfür ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Kapitalanleger.
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SdK lehnt geplantes Gesetz zu Verbandssanktionen ab
Die Bundesregierung plant die Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft und beabsichtigt die Einführung von Verbandssanktionen. Die SdK lehnt dieses Gesetz aus mehreren Gründen ab.
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Comdirect - Squeeze-out: SdK beantragt Spruchverfahren
Squeeze-out-Preis entspricht aus Sicht der SdK nicht dem fairen Wert der Aktie – SdK bittet auch um Rückmeldung bezüglich technischer Probleme bei der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung der comdirect bank AG.
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SdK ruft Anleiheinhaber der SANHA GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhabern auf der kommenden Versammlung kostenlos vertreten.
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SdK ruft Aktionäre der insolventen Euromicron AG zur Interessensbündelung auf
Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Organe der Gesellschaft aufgrund von Pflichtverletzungen
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SdK fordert keine Einschränkung von Aktionärsrechten bei virtuellen Hauptversammlungen
Der Bundestag hat am 27.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ mit zahlreichen Sonderregelungen für die Hauptversammlungssaison 2020 beschlossen. Darin sind u. a. Regelungen für eine rein virtuelle Hauptversammlung festgehalten. Die SdK fordert den Gesetzgeber und die Gesellschaften im Hinblick auf künftige virtuelle Hauptversammlungen auf, die bewährten und uneingeschränkten Rechte einer Präsenzhauptversammlung mit den neuen digitalen Zugangsmöglichkeiten zu kombinieren. Denn primäres Ziel muss die Beachtung und Beibehaltung der Zwecke der Hauptversammlung sein, nämlich der Dialog zwischen Verwaltung und Aktionären.
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SdK fordert Nachbesserungen bei der großteils gelungenen Notfallgesetzgebung für Hauptversammlungen
Die Bundesregierung plant eine Notfallgesetzgebung für Hauptversammlungen, damit die Aktionärstreffen der laufenden HV-Saison trotz Versammlungsverboten und Ausgangssperren virtuell abgehalten werden können. Allerdings sieht der entsprechende Gesetzesentwurf auch Reglungen vor, die die ohnehin nur noch rudimentär vorhandenen Aktionärsrechte weiter beschneiden.
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SdK verschiebt Mitgliederversammlung
Die bislang für den 3. April 2020 in Braunschweig geplante Veranstaltung wird somit abgesagt. Nach aktuellen Planungen soll die Mitgliederversammlung nun am 6. November 2020 in Baden-Baden stattfinden.
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