MEDION AG (BuG)
Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das LG Dortmund hat die Anträge in erster Instanz abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschw... weiterlesen
Möbel Walther AG
Am 31. August 2007 hatte die Hauptversammlung der Möbel Walther AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,08 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen. Im Rahmen von Anfechtungsklagen wurde die Barabfindung um 1,98 Euro je Aktie erhöht. Im Spruchverfahren vor dem LG Potsdam wies das Gericht die Anträge der ehemaligen Aktionäre auf Erhöhung der Barabfindung mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurück. Im anschließenden Beschwerdeverfahren v... weiterlesen
Novasoft AG
LG Mannheim hat die Abfindung von 3,89 Euro auf 4,45 Euro erhöht (+ 14 %). OLG Karlsruhe hat in der Beschwerde noch ein Verzinsung ab 1.9.2009 mit jährlich 5 % über Basiszinssatz festgelegt. weiterlesen
Phoenix AG (BUG)
Das Landgericht Hamburg hat den Ausgleich auf 2,33 Euro (brutto) erhöht und die Barabafindung auf 23,88 Euro je Phoenix-Aktie. Das OLG Hamburg hat in seiner endgültigen Entscheidung beide Beträge niediger angesetzt, aber über den Beträgen des ursprünglichen HV-Beschlusses. weiterlesen