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Zustimmung zur Option zur vorzeitigen Rückzahlung der ausstehenden Unternehmensanleihe erscheint sinnvoll.
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Für die durch „Dieselgate“ geschädigten Aktionäre der Volkswagen AG besteht aus Sicht der SdK bis zum Beginn eines Musterverfahrens kein Zeitdruck in Bezug auf die Einreichung einer Schadensersatzklage. Zunächst sollten diese noch die Aufklärung des Sachverhalts rund um den Einsatz manipulativer Software zur Verfälschung der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen abwarten. Aus Sicht der SdK dürfte vor allem der Kaufzeitpunkt der Aktien dafür ausschlaggebend sein, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Die SdK fordert unterdessen volle Transparenz von Volkswagen. Ein erster Schritt wäre hierbei die Offenlegung der Unterlagen nach dem Vorbild des US-amerikanischen Discovery-Verfahrens.
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München - Nach Medienberichten „feiert“ die Koalition den offenbar nunmehr gefundenen Kompromiss bei der Delisting-Regelung als Sieg des Anlegerschutzes. Doch die gegenüber dem ersten Entwurf geänderte Regelung, dass sich das zu unterbreitende Abfindungsangebot nun nicht mehr am Drei- sondern am Sechs-Monats-Durchschnittskurs zu orientierten hat, ist nicht mehr als ein fauler Kompromiss, offenbar zur Wahrung des Koalitionsfriedens.
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Eine gut gemeinte Gesetzesinitiative im Zusammenhang mit Regelungen zum Delisting würde aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. aufgrund einer vorgesehenen Ausnahmeregelung zu einer Verschlechterung des Aktionärsschutzes im Zusammenhang mit Übernahmeangeboten führen. Die SdK lehnt daher die aktuellen Vorschläge ab und regt Nachbesserungen an.
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Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH ist in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und bittet daher die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe um einen Sanierungsbeitrag. Die SdK ruft alle betroffenen Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf und bietet an, diese auf der am 1. Oktober 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung zu vertreten.
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Aus Sicht der SdK ist das Vorgehen der Gesellschaft in Bezug auf die Laufzeitverlängerung der vom Unternehmen emittierten Anleihe nicht akzeptabel. Es muss denjenigen Anleiheinhabern, welche zum ursprünglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt aussteigen wollen, auf jeden Fall eine Möglichkeit zum „Exit“ zum Nennwert gegeben werden.
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Die Laurel GmbH hat am 11. August 2015 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1RE5T) zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber eingeladen.Um die Interessen Anleiheinhaber im laufenden Sanierungsverfahren bestmöglich durchsetzen zu können, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung.
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Jahresgehälter bei Vorständen und Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen hängen vor allem an variablen Komponenten – aktienbasierte Vergütung fällt weniger ins Gewicht als 2013 – SdK plädiert für höhere Dividendenausschüttungen bei anziehender Konjunktur
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Durch die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG angekündigte Neuordnung der Kapitalstruktur würde aus Sicht der SdK vor allem in die Rechte der Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihe (WKN A1MASJ) eingegriffen werden. Die SdK rät daher den Anleiheinhabern zur Interessenbündelung.
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Mit der Wahl zum Unternehmen des Jahres honorieren die teilnehmenden Privatanleger die langfristig ausgerichtete Unternehmenspolitik des BMW-Konzerns unter dem scheidenden Vorstandschef Norbert Reithofer.
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Ekotechnika GmbH hat am 10. März 2014 die Grundzüge eines Restrukturierungskonzeptes veröffentlicht, welches auch erhebliche Eingriffe in die Rechte von Inhabern der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1R1A18) vorsieht. So sollen die Anleiheinhaber auf eine Rückzahlung der Anleiheverzichten uns statt dessen Aktionäre an der Ekotechnika werden oder mit einer Barzahlung abgefunden werden.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zeichnet im März 2015 zum dritten Mal in Folge das „Unternehmen des Jahres“ aus. Bis zum 7. März 2015 können Privatanleger unter einer Vorauswahl von 14 Unternehmen ihren Favoriten für die Wahl zum „Unternehmen des Jahres 2014“ wählen und tolle Preise gewinnen.
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Das Schwarzbuch Börse 2014 ist erschienen und kann bei der SdK bestellt oder heruntergeladen werden. Neben dem Thema Delisting ist vor allem das Geschehen im Markt für Mittelstandsanleihen im Fokus der SdK.
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Die Penell GmbH hat am 17. Dezember 2014 die Inhaber der vom Unternehmen emittierten Anleihe (WKN: A11QQ8) darüber informiert, dass das zur Besicherung der Anleihe als Sicherheit zugesagte Kupfer nicht in ausreichender Menge vorhanden ist. Daher sollen die Anleiheinhaber auf einer Gläubigerversammlung über eine Nachbesicherung entscheiden. Die SdK rät zur Vorsicht.
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Die DF Deutsche Forfait AG hat am 26. November 2014 die Grundzüge eines Restrukturierungskonzeptes veröffentlicht, welches auch Eingriffe in die Rechte von Inhabern einer Unternehmensanleihe (WKN A1R1CC) vorsieht. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern zur Interessensbündelung.
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