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Die SdK hält den auf 41,00 Euro erhöhten Angebotspreis zur Übernahme der Osram Aktien für angemessen. Die SdK selbst hält ebenfalls Aktien von Osram und wird diese andienen.
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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte Mitte September den Firmensitz der PIM Gold GmbH durchsucht und den PIM-Geschäftsführer verhaftet. Es besteht der Verdacht, dass die PIM Gold GmbH ein Schneeballsystem betrieben haben könnte. Die SdK empfiehlt betroffenen Anlegern, Ihre Interessen zu bündeln.
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Die ClinicAll Germany GmbH hat am 12. September 2019 bekanntgegeben, dass die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt hat. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.
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Gemäß einer aktuellen Gesetzesinitiative sollen ab 1.1.2020 sollen Forderungsausfälle von Kapitalforderungen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies würde vor allem Kleinanleger negativ betreffen, die in den zurückliegenden Jahren Mittelstandsanleihen erworben haben, deren Emittenten diese aber nicht mehr zurückzahlen können. Aus Sicht der SdK würde das neue Gesetz zu vielen Widersprüchen führen und das verfassungsmäßige Gebot der Gleichbehandlung außer Kraft setzen. Deshalb sieht die SdK dieses als verfassungswidrig an.
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Das Bieterkonsortiums bestehend aus den Finanzinvestoren Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group bietet den Aktionären Osram Licht AG, ihre Osram-Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 35,00 Euro je Osram-Aktie zu erwerben. Aus Sicht der SdK ist der gebotene Preis jedoch nicht angemessen.
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Gegen Organe der Öko-Test AG laufen aktuell Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die SdK wird die Thematik der Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat auf der kommenden Hauptversammlung am 19.8.2019 adressiere und gegebenenfalls die Geltendmachung von Schadesnersatz verlangen. Die SdK rät daher allen Aktionären dazu, die Hauptversammlung zu besuchen und das Stimmrecht wahrzunehmen oder der SdK kostenlos das Stimmrecht zu übertragen.
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Im dem von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geführten Spruchverfahren konnte eine Nachbesserung in Höhe von 152 % erstritten werden. Ehemalige Aktionäre der Deutschen Immobilien Holding AG müssen jedoch aktiv werden, um die Nachbesserung zu erhalten.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger rät ehemaligen Anleihe- und Genussscheininhabern der IKB Deutsche Industriebank AG ("IKB" oder die "Bank"), mögliche Ansprüche gegen die IKB im Wege des kollektiven Rechtsschutzes durchzusetzen.
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Unrechtmäßig einbehaltene Vermittlungs- und Bestandspflegeprovisionen können innerhalb einer Frist von 10 Jahren zurückgefordert werden. Risikolose Rückforderung für Anleger möglich.
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Squeeze-out Preis entspricht aus Sicht der SdK nicht dem fairen Wert der Aktie – SdK-Mitglieder können sich Spruchverfahren anschließen
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Zur Hauptversammlungssaison 2019 hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ihre Abstimmungsrichtlinien angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Vorgaben zu den Entlastungsbeschlüssen des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger rät allen verbliebenen Minderheitsaktionären der Diebold Nixdorf AG, ihre Aktien in den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einzureichen. Dies ist die aus Sicht der SdK wirtschaftlich sinnvollste Alternative.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat gegen die Beschlüs-se des OLG Düsseldorf im Zusammenhang mit zwei Spruchverfahren (Squeeze-Out und Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag) je-weils Verfassungsbeschwerde erhoben. Gerügt wird die Verletzung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, da das OLG Düsseldorf zwar die erstinstanzlichen Entscheidungen bezüglich der Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Barabfindung bestätigte, dennoch aber eine erhöhte Fest-setzung aufgrund einer willkürlichen Bagatellgrenze jeweils ausgeschlos-sen hat.
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Die Auszeichnung „Unternehmen des Jahres 2018“ geht an die RATIONAL AG. Bei der jährlich von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ausgerichteten Wahl ging der Großküchenausrüster als klarer Sieger hervor.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. lässt auch für das gerade abgelaufene Jahr 2019 das „Unternehmen des Jahres“ wählen. Die Umfrage wird unterstützt von der Tradegate Exchange und der Facebookgruppe „Dividendenstrategie“. Gesucht wird der achte Gewinner dieser Privatanlegerauszeichnung. Unter allen Teilnehmern der Abstimmung werden auch in diesem Jahr wieder attraktive Preise (Bücher, Gutscheine, Barbeträge) verlost. Als Hauptgewinn winken 500 Euro in bar!
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