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Aus Sicht der SdK ist zu erwarten, dass die Gesellschaft im Wege eines in London geführten Verfahrens die Anleiheinhaber an der Sanierung der Gesellschaft ohne deren ausdrückliche Zustimmung beteiligen möchte. In der Vergangenheit hat die SdK mit einem solchen Vorgehen extrem negative Erfahrungen machen müssen. Daher ruft die SdK alle Gläubiger auf, sich an einem gemeinsamen Vorgehen zu beteiligen.
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. lädt alle Aktionäre und Börsianer dazu ein, das Unternehmen des Jahres 2015 zu wählen. Bereits seit 2013 vergibt die SdK in Kooperation mit der Wertpapierbörse Tradegate Exchange und der Direktbank ING-DiBa die Auszeichnung „Unternehmen des Jahres“. Für alle Teilnehmer an der Wahl warten auch dieses Jahr wieder tolle Preise
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Das Schwarzbuch Börse 2015 ist als Bestandteil der Sonderausgabe „AnlegerLand 2016“ erschienen und kann bei der SdK kostenpflichtig bestellt werden, SdK Mitglieder lesen das Magazin kostenfrei. Neben zahlreichen Einzelfällen befasst sich das Schwarzbuch Börse 2015 mit folgenden Themen:
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Inhaber von Genussrechten und partiarischer Darlehen sollten Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und Schadensersatzansprüche prüfen
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger veranstaltet auf wikifolio.com den Depotwettbewerb „SdK Trader 2016“. Unter allen Teilnehmern werden Sachpreise im Wert von über 3.000 Euro verlost. Und das Sieger-wikifolio erhält eine Anfangsinvestition in Höhe von 10.000 Euro.
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Zustimmung zur Option zur vorzeitigen Rückzahlung der ausstehenden Unternehmensanleihe erscheint sinnvoll.
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Für die durch „Dieselgate“ geschädigten Aktionäre der Volkswagen AG besteht aus Sicht der SdK bis zum Beginn eines Musterverfahrens kein Zeitdruck in Bezug auf die Einreichung einer Schadensersatzklage. Zunächst sollten diese noch die Aufklärung des Sachverhalts rund um den Einsatz manipulativer Software zur Verfälschung der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen abwarten. Aus Sicht der SdK dürfte vor allem der Kaufzeitpunkt der Aktien dafür ausschlaggebend sein, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Die SdK fordert unterdessen volle Transparenz von Volkswagen. Ein erster Schritt wäre hierbei die Offenlegung der Unterlagen nach dem Vorbild des US-amerikanischen Discovery-Verfahrens.
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München - Nach Medienberichten „feiert“ die Koalition den offenbar nunmehr gefundenen Kompromiss bei der Delisting-Regelung als Sieg des Anlegerschutzes. Doch die gegenüber dem ersten Entwurf geänderte Regelung, dass sich das zu unterbreitende Abfindungsangebot nun nicht mehr am Drei- sondern am Sechs-Monats-Durchschnittskurs zu orientierten hat, ist nicht mehr als ein fauler Kompromiss, offenbar zur Wahrung des Koalitionsfriedens.
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Eine gut gemeinte Gesetzesinitiative im Zusammenhang mit Regelungen zum Delisting würde aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. aufgrund einer vorgesehenen Ausnahmeregelung zu einer Verschlechterung des Aktionärsschutzes im Zusammenhang mit Übernahmeangeboten führen. Die SdK lehnt daher die aktuellen Vorschläge ab und regt Nachbesserungen an.
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Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH ist in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und bittet daher die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe um einen Sanierungsbeitrag. Die SdK ruft alle betroffenen Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf und bietet an, diese auf der am 1. Oktober 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung zu vertreten.
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Aus Sicht der SdK ist das Vorgehen der Gesellschaft in Bezug auf die Laufzeitverlängerung der vom Unternehmen emittierten Anleihe nicht akzeptabel. Es muss denjenigen Anleiheinhabern, welche zum ursprünglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt aussteigen wollen, auf jeden Fall eine Möglichkeit zum „Exit“ zum Nennwert gegeben werden.
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Die Laurel GmbH hat am 11. August 2015 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1RE5T) zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber eingeladen.Um die Interessen Anleiheinhaber im laufenden Sanierungsverfahren bestmöglich durchsetzen zu können, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung.
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Jahresgehälter bei Vorständen und Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen hängen vor allem an variablen Komponenten – aktienbasierte Vergütung fällt weniger ins Gewicht als 2013 – SdK plädiert für höhere Dividendenausschüttungen bei anziehender Konjunktur
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Durch die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG angekündigte Neuordnung der Kapitalstruktur würde aus Sicht der SdK vor allem in die Rechte der Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihe (WKN A1MASJ) eingegriffen werden. Die SdK rät daher den Anleiheinhabern zur Interessenbündelung.
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Mit der Wahl zum Unternehmen des Jahres honorieren die teilnehmenden Privatanleger die langfristig ausgerichtete Unternehmenspolitik des BMW-Konzerns unter dem scheidenden Vorstandschef Norbert Reithofer.
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