Aktuelle Meldungen der SdK

03. November 2017

Deutsche Postbank AG: Nachzahlungsansprüche zugesprochen - Stichtag: 31.12.2017

 

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 20.10.2017 (Az.: 82 O 11/15) Nachzahlungsansprüche von früheren Aktionären der Postbank AG gegen die Deutsche Bank AG aufgrund des Übernahmeangebotes vom 07.10.2010 bejaht. Bezüglich des Sachverhaltes nehmen wir Bezug auf unsere Pressemitteilung vom 31.08.2017.

 

Das LG Köln hat nur denjenigen Aktionären, die das freiwillige Übernahmeangebot durch die Deutsche Bank AG angenommen haben, jeweils einen Nachzahlungsanspruch in Höhe von 32,25 Euro zzgl. Zinsen zugesprochen, hingegen die Klagen von Aktionären, die das damalige Angebot nicht angenommen hatten, abgewiesen. Angabegemäß will die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berufung gehen, soweit die Klagen dieser Aktionäre abgewiesen worden sind.

 

Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2017

 

Selbst nach der großzügigen Auslegung der Verjährungsfrage durch das LG Köln tritt die Verjährung sämtlicher Ansprüche betroffener Aktionäre jedoch zum 31. Dezember 2017 ein. Betroffene Anleger müssen also die Verjährung bis spätestens 31.12.2017 hemmen, beispielsweise durch Einreichung einer Klage, da sonst etwaige Ansprüche nicht mehr durchsetzbar wären.

 

Auch wenn die Deutsche Bank AG voraussichtlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird und das gesamte Verfahren bis zur endgültigen Rechtskraft noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, raten wir in Anbetracht der zum Jahresende drohenden Verjährung all denjenigen Aktionären, die das damalige Übernahmeangebot angenommen haben, zur Ergreifung verjährungshemmender Maßnahmen, beispielsweise die gerichtliche Geltendmachung. Betroffene Aktionäre können sich hierzu an die Kanzlei Schirp & Partner mbB unter folgender Adresse wenden:

 

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB

Leipziger Platz 9

10117 Berlin

Tel.: 030-3276170

Fax: 030-32761717

E-Mailmail@ssma.de

www.ssma.de

 

Für Aktionäre, die das damalige Übernahmeangebot der Deutschen Bank nicht angenommen haben, ist uns zurzeit eine belastbare Einschätzung des Bestehens eines Nachzahlungsanspruches nicht möglich. 


Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.orgoder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

 

München, 03.11.2017

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.




  • Kontaktdaten der SdK:

    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

    Hackenstr. 7b, 80331 München

    Tel: 089 / 2020846-0

    Fax: 089 / 2020846-10

    E-Mail: info@sdk.org


  • Pressekontakt:

    Marc Liebscher

    Hackenstr. 7b, 80331 München

    Tel: 089 / 2020846-0

    E-Mail: presseinfo@sdk.org