Aktuelle Meldungen der SdK

10. August 2016

Volkswagen: SdK bietet rechtliches Vorgehen gegen eine Pauschale an

 

  • Rechtliche Unsicherheiten lassen für bestimmte Fälle Verjährung zum 18. September  2016 möglich erscheinen.
  • SdK bietet daher ihren Mitgliedern in Zusammenarbeit mit MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB gegen eine Pauschale von 600 Euro eine Klageoption an.

 

Im Zusammenhang mit dem als „Dieselgate“ bekannt gewordenen Abgassskandal der Volkswagen AG, verfolgt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. in Zusammenarbeit mit MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG. Das rechtliche Vorgehen betrifft die Vorzugsaktien (WKN 766403) sowie die Stammaktien (WKN 766400) der Volkswagen AG.

 

Bereits im Oktober 2015, wenige Wochen nach der Offenlegung des Sachverhalts, hatte die SdK auf die Möglichkeit hingewiesen, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zu erheben. Nach Auffassung der SdK und ihres rechtlichen Beraters MÜLLER SEIDEL VOS kann in bestimmten Fallkonstellationen das Risiko bestehen, dass Ansprüche zum 18. September 2016 verjähren. Dieses Risiko betrifft die Ansprüche von Anlegern, welche Volkswagen-Aktien vor dem 10. Juli 2015 erworben haben.

 

Grund ist eine Gesetzesänderung durch das Kleinanlegerschutzgesetz, welches am 10. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Vor dem Kleinanlegerschutzgesetz bestand eine kurze Verjährungsfrist von nur einem Jahr. Mit der Gesetzesänderung gilt nun die längere Verjährungsfrist von drei Jahren. Unklar ist nach Auffassung der SdK und ihres rechtlichen Beraters MÜLLER SEIDEL VOS, welche Verjährung für die Ansprüche gilt, die bereits vor dem 10. Juli 2015, also vor dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes, entstanden sind.

 

Um Verjährungsrisiken auszuschließen, hatte die SdK ihren hiervon betroffenen Mitgliedern geraten, bei Interesse an einer Rechtsverfolgung verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Für eine umfassende Klärung aller in Betracht kommenden Rechts- und Tatsachenfragen, eignet sich nach Auffassung der SdK und ihres rechtlichen Beraters MÜLLER SEIDEL VOS vor allem ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei diesem Musterverfahren werden ausgesuchte rechtliche Fragen gebündelt durch ein Oberlandesgericht beantwortet. Mit einer Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren wird eine mögliche Verjährung verhältnismäßig kostengünstig gehemmt.

 

Wie sich aber im weiteren Verlauf ergeben hat, halten es SdK und MÜLLER SEIDEL VOS für unwahrscheinlich, dass rechtzeitig vor der drohenden Verjährung am 18. September 2016 ein solches Musterverfahren eröffnet wird. Daher bietet die SdK in Zusammenarbeit mit der Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS an, Ansprüche im Wege eines üblichen Klageverfahrens anhängig zu machen und auf diese Weise eine mögliche Verjährung zu hemmen. Mitglieder der SdK erhalten dieses Angebot gegen eine Pauschalvergütung in Höhe von 600 Euro.

 

Mitglieder der SdK können sich für weitere Informationen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 2020846-0 an die SdK wenden. Informationen zu einer Mitgliedschaft bei der SdK erhalten Sie unter http://www.sdk.org/mitgliedschaft/vorteile/.

 

München, den 10. August 2016
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Hinweis: Die SdK hält Aktien der Volkswagen AG.




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