26. Oktober 2015
SdK vertritt Anleiheinhaber der Sympatex Holding GmbH auf der 2. Gläubigerversammlung am 09.11.2015 in Unterföhring
München, 26. Oktober 2015 - Die Sympatex Holding GmbH hat die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe 2013/2018 (WKN: A1X3MS) zu einer am 9. November 2015 stattfindenden zweiten Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber eingeladen. Auf dieser Versammlung werden die Anleiheinhaber um ihre Zustimmung zum einzigen Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über eine Anpassung der Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung (Call-Option)" gebeten. Dadurch soll dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die ausstehende Anleihe vorzeitig zurückzahlen zu dürfen.
Aus Sicht der SdK kann der von der Gesellschaft unterbreitete Vorschlag, die Anleihe vorzeitig zurückzahlen zu können, als überraschend bezeichnet werden. Denn die Geschäftsentwicklung des Sympatex Konzerns in den zurückliegenden Monaten kann aus Sicht der SdK als nicht zufriedenstellen erachtet werden, und dürfte es der Gesellschaft daher kaum ermöglichen, aus den vorhandenen Mitteln die Anleihe vorzeitig zurückzahlen zu können. Im Geschäftsjahr 2014 wurde bei einem Umsatz von ca. 40 Mio. Euro ein Fehlbetrag in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro erwirtschaftet. Auch in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2015 wurde bei leicht steigenden Umsätzen ein Konzernverlust in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro erzielt. Eine Verbesserung der Ergebnissituation ist aus Sicht der SdK ebenfalls nicht absehbar. Die zur Verfügung stehende Liquidität betrug zum 30. Juni 2015 noch ca. 2,8 Mio. Euro und lag somit deutlich unter den 4,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2014. Aufgrund dieser negativen wirtschaftlichen Entwicklung hatte die SdK bis vor kurzem noch mit einer anstehenden Restrukturierung der Anleihe bzw. mit einer erhöhten Insolvenzgefahr für die Gesellschaft gerechnet. Daher erscheint der von der Gesellschaft vorgeschlagene Tagesordnungspunkt, die Anleihe vorzeitig zu einem Kurs von 101 % zurückkaufen zu dürfen, aus Sicht der SdK absolut zustimmungsfähig. Für die Zustimmung spricht aus Sicht der SdK ebenfalls, dass der Börsenkurs der Anleihe in den letzten zwölf Monaten nie über dem jetzt vorgesehen Rückkaufskurs lag, und die Anleihe aufgrund der nicht zufriedenstellenden wirtschaftlichen Entwicklung sogar zeitweise bei Kursen um die 30 % gehandelt worden ist.
Um auf der kommenden Gläubigerversammlung einen wirksamen Beschluss fassen zu können, ist eine Präsenz von mindestens 25 % des ausstehenden Nominalwertes der Anleihe notwendig. Sollte diese verfehlt werden, und der Beschluss bzgl. der Call-Option somit nicht wirksam gefasst werden können, erhöht sich aus Sicht der SdK die Wahrscheinlichkeit, dass die zukünftigen Zinszahlungen und die reguläre Rückzahlung der Anleihe gefährdet sind.
Die SdK rät daher allen betroffenen Anleiheinhabern, die ihnen zustehenden Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung wahrzunehmen und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die SdK bietet allen Anleiheinhabern an, sie über die aktuelle Situation der Sympatex Holding GmbH auf dem Laufenden zu halten, und gegebenenfalls deren Stimmrechte auf der am 09. November 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Anleiheinhaber, die das Angebot der SdK wahrnehmen wollen, werden gebeten, sich unter www.sdk.org/sympatex für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 26. Oktober 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Sympatex Holding GmbH!
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