19. April 2017
SdK ruft Inhaber von Anleihen der Rickmers Holding AG zur Interessensbündelung auf
Die Rickmers Holding AG hat am 19. April 2017 bekanntgegeben, dass die Gesellschaft mit den wesentlichen Gläubigern der Rickmers Gruppe eine Verständigung über die finanzielle Restrukturierung erzielt hat. Die Restrukturierung wird jedoch nur dann umgesetzt werden, sofern die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1TNA3) der finanziellen Restrukturierung zustimmen. Die Gesellschaft wird deshalb nach Einschätzung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) in Kürze zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber einladen, um auf dieser einen gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber wählen zu lassen. Dieser könnte nach entsprechender Ermächtigung durch die Anleiheinhaber der vorgesehenen Restrukturierung zustimmen.
Im Rahmen des Sanierungskonzepts soll den wesentlichen Gläubigern, zu denen neben Banken auch die Anleihegläubiger zählen, eine wirtschaftliche Partizipation in Höhe einer Beteiligung von bis zu 75,1 % an der restrukturierten Rickmers Holding AG angeboten werden. Hierzu müssten die Anleiheinhaber bzw. deren gemeinsamer Vertreter zunächst einem Schuldnerwechsel zustimmen, in dessen Rahmen ein Luxemburger Vehikel („LuxCo“) Schuldnerin der Anleihe wird. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Anleiheverbindlichkeit wird die LuxCo durch Kapitalerhöhung einen Anteil von 75,1% an der Rickmers Holding AG erwerben. Der von den Anleihegläubigern zu bestellende gemeinsame Vertreter soll im weiteren Verlauf des Verfahrens einem Verkauf der von der LuxCo gehaltenen Aktien nach einem noch zu führenden Investorenprozess zustimmen. Der Erlös durch den Verkauf der 75,1 % Beteiligung an der Rickmers Holding AG soll nach einem fest definierten Verteilungsschlüssel dann auf die Gläubiger, u.a. die Anleihegläubiger, verteilt werden. Auf die Differenz zwischen dem ursprünglichem Nominalwert der Anleihe und der den Anleiheinhaber aus dem Verkauf der Rickmers Holding Aktien zuflliessendem Betrag müssen die Anleiheinhaber in der Folge verzichten. Aus Sicht der SdK ist damit zu rechnen, dass die Anleiheinhaber durch die vorgesehene Restrukturierung hohe Verluste bezogen auf den ursprünglichen Nominalwert der Anleihen erleiden werden, und in der Folge keinerlei Möglichkeiten der Wertaufholung mehr bestünden, sofern sich die wirtschaftliche Situation in der Schifffahrtsbranche bessern würde.
Aufgrund der drohenden einschneidenden Maßnahmen ruft die SdK die betroffenen Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf. Nur wenn die Anleiheinhaber mit einer Stimme sprechen, ist sichergestellt, dass die Interessen der Anleiheinhaber ausreichend Berücksichtigung finden werden. Die SdK lehnt einen Beitrag der Anleiheinhaber zur Restrukturierung nicht generell ab, da aus Sicht der SdK eine Restrukturierung zur Vermeidung einer Insolvenz der Gesellschaft nötig sein dürfte. Die SdK fordert jedoch, dass den Anleiheinhabern die Möglichkeit eingeräumt wird, bei einem sich wiederaufhellenden wirtschaftlichen Umfeld für Schifffahrtsunternehmen, an einer positiven Entwicklung der Rickmers Holding AG zu partizipieren. Die SdK wird die Stimmrechte Ihrer Mitglieder auf der Gläubigerversammlung vertreten und bietet allen betroffene Gläubigern, die nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, an, diese auf der Gläubigerversammlung ebenfalls zu vertreten. Für weitere Informationen zur kostenlosen Vertretung und das weitere Vorgehen der SdK können sich alle betroffenen Anleiheinhaber unter www.sdk.org/rickmers für einen Newsletter registrieren.
Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.
München, den 20. April 2017
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Rickmers Holding AG!
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