16. August 2017
SdK ruft Anleiheinhaber von Air Berlin zur Interessensbündelung auf
Die Air Berlin PLC hat am 15. August 2017 bekanntgegeben, dass die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt hat. Daher sind nach Einschätzung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die Ansprüche der Inhaber von Anleihen der Air Berlin PLC bzw. der Air Berlin Finance B.V. (zusammen die airberlin group) als gefährdet anzusehen.
Medienberichten zufolge soll bereits ein Verwertungskonzept für die airberlin group ausgearbeitet worden sein, wonach die Lufthansa und easyJet einen Großteil der Vermögensgegenstände übernehmen sollen. Aus Sicht der SdK ist diese Vorgehensweise nicht hinnehmbar, da nicht erkennbar ist, dass die Interessen der Gläubiger der airberlin group ausreichend berücksichtigt worden sind. Die SdK fordert gerade bei einem so öffentlichkeitswirksamen und für den europäischen Flugverkehr bedeutenden Insolvenzverfahren ein transparentes Vorgehen mit einem offenen Verkaufsprozess für die vorhandenen Vermögenswerte, um so die zu erwartende Insolvenzquote für alle betroffenen Gläubiger maximieren zu können.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK eine kostenlose Registrierung für einen Newsletter an, mit welchem die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Eine Registrierung ist unter www.sdk.org/airberlin möglich. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, 16. August 2017
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Air Berlin PLC!
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