02. Februar 2023
SdK ruft Anleiheinhaber der Pentracor GmbH zur Interessensbündelung auf
Die Pentracor GmbH, ein Medizinprodukthersteller mit Sitz in Hennigsdorf, hat am 2. Februar 2023 mitgeteilt, dass demnächst ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Neuruppin gestellt werden wird.
Hintergrund sei einerseits die unbefriedigende Absatz- wie Umsatzsituation wegen noch strittiger Kostenerstattungen durch die Krankenkassen für die Therapie der CRP-Apherese der Emittentin. Aussichtsreich geführte Verhandlungen mit Kapitalgebern für neues Eigen- bzw. Fremdkapital hatten sich laut Unternehmensangaben zuletzt noch nicht ausreichend konkretisiert, um bereits den zum Fortbetrieb notwendigen Mittelzufluss abzusichern. Die Emittentin hat sich daher für eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren entschieden.
Pentracor hat eine Wandelanleihe (ISIN: DE000A289XB9 / WKN: A289XB) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 15 Mio. Euro und einem Zinssatz von 8,5% emittiert. Die Anleihe ist unbesichert und nicht nachrangig.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/pentracor für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen und Gläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 02.02.2023
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Pentracor GmbH!
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