23. September 2026
SdK ruft Anleiheinhaber der Kronos EKS AG & Co. KG (ehemals BayWa-Anleihe) zur Interessensbündelung auf
Die Kronos EKS AG & Co. KG hat die Inhaber der 100 Mio. - Anleihe ISIN: DE000A351PD9 / WKN: A351PD zu einer Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Mit Wirkung zum 18. September 2026 hatte Kronos nach eigenen Angaben im Wege eines Schuldnerwechsels die BayWa AG als Emittentin der Schuldverschreibungen ersetzt.
Die Beschlussvorschläge der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 12.10.2026 bis zum 14.10.2026 sehen in erster Linie vor, dass die Anleiheinhaber 98% des Nennbetrags, sämtliche ausstehenden Zinsen sowie alle künftigen Zinsen auf diese 98% an einen Treuhänder (SGP Schneider Geiwitz Beteiligungsgesellschaft 93 mBH) kompensationslos abtreten. Zudem wird die Verzinsung von bislang 7,75% p.a. auf 3,00% p.a. ab dem Vollzug der Beschlüsse reduziert. Die Garantie der BayWa AG soll in gleichem Maße, d.h. für 98% des Nominalbetrags sowie die darauf entfallenden Zinsen erlassen werden. Ferner soll Herr Rechtsanwalt Dr. Carlos Mack (Baker Tilly) zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber bestellt werden.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Die Beschlussvorschläge sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Während der Restrukturierungsplan keinen Sanierungsbeitrag der Aktionäre vorsieht, verlieren die Anleiheinhaber durch die kompensationslose Abtretung endgültig nahezu ihre gesamten Ansprüche. Es verbleiben lediglich 2% des Nennbetrags sowie ein jährlicher Kupon von gerade einmal 3,0%. Ein Besserungsschein oder eine anderweitige upside-Beteiligung der Anleiheinhaber ist nicht vorgesehen. Verkaufserlöse fließen letztlich ausschließlich den beteiligten Banken zu. Die Streubesitzaktionäre behalten ihre Eigenkapitalposition und somit auch das upside-Potential. Die Großaktionäre behalten ebenfalls ein Teil des upside-Potentials, da dies gegen Zahlung von 220 Mio. Euro im Jahr 2029 die auf den Treuhänder übertragenen Aktien zurückerwerben können. Die Anleihegläubiger hingegen verlieren endgültig 98 % ihrer Forderung nebst Zinsen.
Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen gewährleisten zu können, rät die SdK die Anleiheinhaber auf, sich der Interessensgemeinschaft anzuschließen und die SdK entsprechend zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/baywa für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 23.09.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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