25. März 2026
SdK ruft Anleiheinhaber der hep global GmbH zur Interessensbündelung auf
Die hep global GmbH hat am 24.03.2026 bekannt gegeben, dass bei der am 18.05.2026 fälligen Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5 / WKN: A3H3JV) eine Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 07.04.2026 bis zum 09.04.2026 stattfinden wird.
Die Gesellschaft befinde sich derzeit in Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern über die Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten. In den USA stehe man in finalen Verhandlungen über den Abschluss der zukünftigen Finanzierung für das US-Geschäft. Die bislang angestrebte Gesamtfinanzierungslösung konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden, so dass aktuell nicht absehbar ist, ob die Anleihe Mitte Mai 2026 zurückbezahlt werden kann.
Um ausreichend Zeit in den laufenden Verhandlungen mit den potenziellen Kapitalgebern zu haben und eine optimale Gesamtfinanzierungslösung zu finden, habe die Gesellschaft entschieden, die Anleihegläubiger vorsorglich aufzufordern, im Wege der Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe zu modifizierten Bedingungen zu beschließen. Die Abstimmung sieht eine Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit um 18 Monate bis zum 18.11.2027 sowie eine Anpassung von § 4 (b) der Anleihebedingungen betreffend die vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin vor.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Aus unserer Sicht ist die Informationslage der Gesellschaft nicht zufriedenstellend. Konkrete Eckpunkte der angestrebten Gesamtfinanzierungslösung werden von der Gesellschaft nicht genannt. Außerdem dürften die Refinanzierungsprobleme nicht plötzlich aufgetreten, sondern bereits seit längerer Zeit bekannt sein. Noch Ende Januar hat die Gesellschaft von einem sehr guten Geschäftsjahr 2025 gesprochen, ohne jeglichen Hinweis auf mögliche Refinanzierungsprobleme. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum die Gesellschaft erst jetzt zum letztmöglichen Zeitpunkt zu einer Abstimmung einlädt. Ferner erfolgte aus Sicht der SdK die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, was der Gesellschaft bereits mitgeteilt wurde.
Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen gewährleisten zu können, fordert die SdK die Anleiheinhaber auf, sich der Interessensgemeinschaft anzuschließen und die SdK entsprechend zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist mit keinen Kosten verbunden. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/hep-global für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung in der Abstimmung ohne Versammlung sowie weiteren folgenden Anleihegläubigerversammlungen abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 25.03.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!
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