Aktuelle Meldungen der SdK

25. August 2015

SdK lehnt Laufzeitverlängerung für eno energy – Anleihe ab

 

Die eno energy GmbH hat die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1H3V5) zu einer Abstimmung ohne Gläubigerversammlung aufgefordert. Die Abstimmung soll im Zeitraum vom 4. September bis einschließlich 10. September 2015 stattfinden. Unter Tagesordnungspunkt 1 sollen die Anleiheinhaber einem Beschlussvorschlag zustimmen, der eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre vorsieht.

 

Sollte der Beschussvorschlag von einer qualifizierten Mehrheit (3/4) der Anleihegläubiger angenommen und insgesamt Anleihegläubiger an der Abstimmung teilenehmen, die zusammen mindestens 50 % des  ausstehenden Nennwertes der Anleihe vertreten, so würde der Beschluss unter TOP 1 für alle Anleihegläubiger bindend werden und die Anleihe erst am 30. Juni 2019 zur Rückzahlung fällig sein.

 

Bloße Laufzeitverlängerung anhand SchVG 2009 nicht nachvollziehbar 

 

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., die selbst zu den Anleihegläubigern der eno energy GmbH zählt, ist die vorgeschlagene Laufzeitverlängerung der Anleihe im Wege einer Abstimmung ohne Gläubigerversammlung nicht nachvollziehbar. Das Instrument der Abstimmung ohne Gläubigerversammlung beruht auf dem Schuldverschreibungsgesetz 2009 (SchVG 2009). Dieses soll aus Sicht der SdK vor allem notleidenden Unternehmen dazu dienen, sich mit seinen Gläubigern auf eine Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens zu „vergleichen“.  Die Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 durch wirtschaftlich nicht notleidende Unternehmen zur bloßen Laufzeitverlängerung bestehender Verbindlichkeiten ist aus Sicht der SdK nicht nachvollziehbar.


Laufzeitverlängerung zur Wachstumsfinanzierung?

 

Gemäß der von der eno energy GmbH in der Einladung zur Abstimmung ohne Gläubigerversammlung aufgeführten Begründung ist die Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren stets profitabel gewachsen. Nun müsse laut Gesellschaftsangaben die Wertschöpfungskette vertieft werden. Dazu zähle unter anderem sich neben dem Projektierungsgeschäft auch als Hersteller von Windkraftanlagen zu etablieren. Das für dieses Wachstum nötige Kapital soll durch eine Neuordnung der Unternehmensfinanzierung bereitgestellt werden. Hierzu zähle unter anderem auch die Verlängerung der Laufzeit der eno energy - Anleihe um weitere drei Jahre. Dies sei nicht nur für die eno energy GmbH eine vorteilhafte Alternative. Auch die Anleihegläubiger würden weiterhin von einer attraktiven Verzinsung in Höhe von 7,375 % p.a. profitieren.


SdK: Exit zum Nennwert zum Laufzeitende muss möglich bleiben

 

Aus Sicht der SdK ist das Vorgehen der Gesellschaft nicht akzeptabel. Anleger, die auf eine fristgerechte Rückzahlung des vollen Nennwertes in 2016  angewiesen  sind, müssen aus Sicht der SdK befürchten, dass diese, sofern die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre verlängert werden würde, auf eventuellen Kursverlusten sitzen bleiben könnten, sofern diese gezwungen wären, die Anleihen  über die Börse veräußern zu müssen. Denn aus Sicht der SdK dürfte aufgrund des erlittenen Vertrauensverlustes in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der eno enrgy GmbH ein Verkauf der Anleihe in den kommenden Monaten nur noch unter Nennwert möglich sein.


Somit ist eine wirtschaftlich nicht notwendig erscheinende Laufzeitverlängerung wie im Fall der eno energy GmbH aus Sicht der SdK abzulehnen. Eine Anleihe muss grundsätzlich zu dem  bei der Emission vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt werden, sofern nicht wichtige, das Unternehmen in seiner Existenz gefährdende Argumente gegen eine fristgerechte Rückzahlung sprechen.  Es muss also  generell denjenigen Anleiheinhabern, welche zum ursprünglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt aussteigen wollen, auf jeden Fall eine Möglichkeit zum „Exit“ zum Nennwert gegeben werden. Alles andere ist aus Sicht der SdK nicht akzeptabel.


Die SdK wird eine Laufzeitverlängerung der Anleihe daher ablehnen. Anleihegläubiger der eno energy GmbH, welche über das weitere Vorgehen der SdK  informiert werden wollen, können sich unter www.sdk.org/eno für einen kostenlosen Newsletter registrieren.
Unseren Mitgliedern stehen wir für Fragen gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.


München, 25. August 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der eno enrgy GmbH!




  • Kontaktdaten der SdK:

    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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    Fax: 089 / 2020846-10

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    Marc Liebscher

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