31. Januar 2013
SdK hilft bei Bank-of-America-Forderung
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hilft ihren Mitgliedern, die ihre Forderung in Sachen der Entschädigungszahlung der Bank of America im Rahmen einer US-Sammelklage anmelden wollen.
Im Streit um die Übernahme der angeschlagenen Investmentbank Merril Lynch durch die Bank of America haben klagende Anleger in den USA Erfolg gehabt. Die Bank of America hat einem Vergleich zugestimmt, laut dem sie geschädigten Aktionären 2,425 Mrd. US-Dollar an Entschädigung zahlen will. Im Rahmen der Sammelklage wurde der US-Großbank vorgeworfen, geltendes US-Recht nicht eingehalten zu haben und die Aktionäre zu spät und nicht detailliert genug über die Übernahme des ehemaligen Konkurrenten Merril Lynch informiert zu haben. Auch für die Freigabe von über 5,8 Mrd. US-Dollar an Bonuszahlungen für ehemalige Merril Banker wurde die Bank of America angeklagt.
Anleger aufgepasst
Der Vergleich betrifft alle Anleger, die zwischen dem 18.9.2008 und dem 21.1.2009 Aktien der Bank of America gekauft haben. Auch Anleger, die Optionsscheine auf die Aktie der Bank of America gekauft haben, können eventuell Ansprüche geltend machen.
Alle betroffenen Anleger, die einen Anspruch auf Entschädigung anmelden wollen, müssen das bis spätestens zum 25.4.2013 tun! Das nötige Formular können unsere Mitglieder unter info@sdk.org anfordern.
Hilfe für SdK Mitglieder
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet ihren Mitgliedern an, ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich zu sein und ihre Fragen dazu zu beantworten. Weniger internetaffine Mitglieder können die Formulare auch in der Geschäftsstelle per Telefon unter 089 2020846-0 anfordern.
Kontaktdaten der SdK:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b, 80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Marc Liebscher
Hackenstr. 7b, 80331 München
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