03. November 2020
SdK: Gutachten bestätigt Haftung der Bundesrepublik Deutschland in der Causa „Wirecard“
In der Causa „Wirecard“ besteht aus Sicht des Gutachters Prof. Dr. Renner aufgrund der fehlerhaften Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auch eine Haftung der BaFin erscheint gegeben, soweit deren Mitarbeiter Amtspflichten verletzt haben.
Die Wirecard AG hatte in den zurückliegenden Jahren etliche Anleger über die wahre wirtschaftliche Situation der Gesellschaft getäuscht, was schließlich zur Insolvenz und letztendlich zu Vermögensverlusten in zweistelliger Milliardenhöhe geführt hatte. Vor diesem Hintergrund hat die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Herrn Prof. Dr. Moritz Renner mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in dem geprüft wurde, ob im Zusammenhang mit den Bilanzmanipulationen bei der Wirecard AG Staatshaftungsansprüche geschädigter Anleger unter anderem gegen die BaFin und die Bundesrepublik Deutschland bestehen können. Dabei sollten insbesondere unionsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Herr Prof. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Seine Arbeitsschwerpunkte sind u.a. die grenzüberschreitenden Bezüge des Unternehmens- und Bankrechts.
Trotz einer Vielzahl von Indizien und teilweise handfesten Beweisen und Hinweisen auf Untreuehandlungen und Bilanzfälschung wurden von Seiten der Behörden stets nur Ermittlungen gegen die Kritiker von Wirecard geführt. Den Vorwürfen der Kritiker hingegen wurde aus Sicht der SdK nicht hinreichend genug nachgegangen, teilweise wurden diese nicht einmal näher durch die Behörden geprüft.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland bestehen können. Die BaFin haftet demnach, soweit deren Mitarbeitern Amtspflichtverletzungen nachgewiesen werden können. Aus Sicht der SdK ist dies zwar eine hohe, aber aufgrund der Vielzahl an Ansatzpunkten nicht unüberwindbare Hürde. Soweit das deutsche Recht hier eine Haftung der BaFin ausschließt, verstößt das aus Sicht von Prof. Dr. Renner gegen vorrangiges EU-Recht. Ferner bestehe ein Staatshaftungsanspruch nach den Grundsätzen der „Francovich“-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU).
Die SdK ist aktuell in Gesprächen mit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Staatshaftung erfahrenen Rechtsanwälten, um hier mögliche Schadensersatzklagen für geschädigte Anleger im Wege einer Sammelklage vorzubereiten. Ferner wurden die Ergebnisse des Gutachtens einem Prozesskostenfinanzierer übergeben. Dieser prüft aktuell die Finanzierung der Klagen geschädigter Anleger.
Weitere Informationen finden geschädigte Anleger in unserem kostenlosen Newsletter, der unter www.sdk.org/wirecard einsehbar ist.
Für Rückfragen steht die SdK unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 03.11.2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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