01. Juli 2014
SdK: Prokon-„Sanierungslösung“ von Herrn Rodbertus nicht tragbar
PROKON-Anlegern drohen aus Sicht der SdK weitere Verluste, sofern sich eine Mehrheit der Genussrechtsinhaber von PROKON den Plänen von Herrn Rodbertus und seinen Kollegen anschließen sollte
In den zurückliegenden Tagen haben mehrere von der Insolvenz der PROKON Regenerative Energien GmbH (PROKON) betroffene Inhaber von Genussrechten eine E-Mail der PROKON Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft erhalten. Hinter dieser Arbeitsgemeinschaft verbergen sich nach Auffassung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) vor allem der ehemalige Geschäftsführer Herr Rodbertus, der ehemalige Vertriebsleiter der Genussrechte Herr Gronau und der Genussrechtsinhaber Herr Sattler. Nach Meinung der SdK soll mit dem Schreiben der Eindruck erweckt werden, anhand einer Fortführung der PROKON in der bisherigen Form gäbe eine einfache Lösung, damit die Genussrechtsinhaber in einer relativ kurzen Zeit von 3 bis 5 Jahren ihr investiertes Kapital inklusive Verzinsung zurückerhalten würden. Der Insolvenzverwalter und andere Gläubigervertreter, u.a. die SdK, würden jedoch eine schnelle Zerschlagung von PROKON vorantreiben, was einen Verlust von 40 – 70 % des investierten Genussrechtskapitals mit sich bringen würde.
Die SdK weist ausdrücklich die implizierte Unterstellung, man würde das schelle Geld mit hohen Verlusten der langfristigen Sanierung der Gesellschaft mit quasi vollständiger Rückzahlung, vorziehen, zurück.
Herr Rodbertus hatte im in den zurückliegenden Wochen als Initiator der PROKON Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft und als Initiator der PROKON für eine lebenswerte Zukunft AG bereits Vorschläge für eine Fortführung der PROKON gemacht. Die dabei vorgeschlagenen Modelle sahen vor, dass die Genussrechtsinhaber im Tausch für die Genussrechte nachrangiges Fremdkapital und Anteile am Eigenkapital (Aktien bzw. Genossenschaftsanteile) an PROKON bzw. eines Nachfolgeunternehmens erhalten sollen. Diese Vorschläge hatten aus Sicht der SdK stets das Folgende gemeinsam:
1. Die Genussrechtsinhaber hätten erneut keine substanziellen Mitspracherechte eingeräumt bekommen. Herr Rodbertus und seine Kollegen hätten also wie bisher „weiterwirtschaften“ können.
2. Die Genussrechtsinhaber hätten erneut den Status eines nachrangigen Gläubigers erhalten. Eine Insolvenz wäre aufgrund der angedachten Konstruktion quasi ausgeschlossen, da eine Kündigung des nachrangigen Fremdkapitals nur unter bestimmten Umständen möglich gewesen wäre. Die Anleger würden in dem von Herrn Rodbertus bisher vorgeschlagenen Modellen somit aus Sicht der SdK mit hoher Wahrscheinlichkeit für längere Zeit nicht auf Ihr Geld zugreifen können. Ferner würde aus Sicht der SdK durch die von Herrn Rodbertus bisher vorgeschlagene Konstruktion ein deutlich erhöhtes Risiko eines Totalverlustes gegeben sein, da die PROKON in der bisherigen Form bei einem „weiter so“ aus Sicht der SdK auch in den kommenden Jahren hohe Verluste erwirtschaften würde.
Die SdK setzt sich zusammen mit anderen Gläubigergruppen nicht, wie von Herrn Rodbertus behauptet, für eine Zerschlagung ein. Vielmehr wird eine Fortführung der Gesellschaft mit den Geschäftsbereichen angestrebt, die profitabel arbeiten bzw. auf mittlere Sicht profitabel arbeiten könnten. Eine Fortführung von Geschäftsbereichen, die aktuell Verluste erwirtschaften und bei denen aus Sicht der SdK keine Aussicht auf eine profitable Zukunft bestehen, wie in den bisher von Herrn Rodbertus und seinen Kollegen vorgeschlagenen Modellen vorgesehen, würde aus Sicht der SdK nur den Wert der Genussrechte weiter schmälern und den profitablen Unternehmensteilen den nötigen Spielraum für Investitionen rauben. Dies kann somit nicht im Interesse der Genussrechtsinhaber sein. Der Insolvenzverwalter der PROKON, Herr Dr. Penzlin, hat dies aus Sicht der SdK ebenfalls erkannt, und strebt daher ebenfalls eine Sanierung mit Hilfe eines Insolvenzplans an.
Die SdK tritt diesen bisher von Herrn Rodbertus und seinen Kollegen vorgeschlagenen Modellen daher entschieden entgegen und rät ganz klar davon ab, dessen PROKON Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft bzw. Herrn Sattler, welche von der Arbeitsgemeinschaft als Vertreter genannten wurde, mit der Wahrnehmung der Stimmrechte auf der am 22. Juli 2014 stattfindenden Gläubigerversammlung zu bevollmächtigen. Aus Sicht der SdK ist Herr Rodbertus einer der Hauptverantwortlichen für die vom Insolvenzverwalter bereits bestätigte schlechte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.
Betroffene Inhaber von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH können sich unter http://www.sdk.org/prokon für einen kostenlosen Newsletter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. registrieren. Die SdK wird auch die Interessen aller betroffenen Genussrechtsinhaber auf der kommenden Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 vertreten. Details zur Bevollmächtigung finden Sie in den bereits erschienenen Newslettern, die ebenfalls unter dem oben genannten Link eingesehen werden können.
München, den 1. Juli 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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