Die PROKON Unternehmensgruppe ist nach eigenen Angaben von der Insolvenz bedroht. In einem am Freitag, den 10.01.2014, auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Anschreiben an die Inhaber von PROKON Genussrechten teilte das Unternehmen folgendes mit:
„Eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir für mindestens 95% des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten, dass Sie uns Ihr Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht entziehen werden und einer Auszahlung, die auch in Raten erfolgen kann, zustimmen, oder wir ausreichend durch Neuzeichnungen unterstützt werden."
Kündigungswelle bedroht Zahlungsfähigkeit Hintergrund der aktuellen Probleme ist in erster Linie eine zuletzt hohe Anzahl an Kündigungen von Genussrechtsinhabern. Von den zuletzt ausstehenden ca. 1,4 Mrd. Euro an Genussrechten wurden zuletzt ca. 150 Mio. Euro gekündigt. Da die überwiegende Mehrzahl der PROKON-Genussrechte mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann, müssen die nun bereits gekündigten Genussrechte in Kürze ausbezahlt werden. PROKON verfügt jedoch offenbar nicht über die nötige Liquidität, um die Auszahlungen leisten zu können. Damit droht laut Angaben des Unternehmens in Kürze die Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz der Gesellschaft.
Faire Lösung für alle anstreben Es ist aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu befürchten, dass spätestens mit dem Anschreiben vom 10. Januar ein Windhundrennen ausgelöst wurde, und nun viele weitere Anleger ihre Genussrechte kündigen werden, in der Hoffnung, im Falle einer Insolvenz nicht nachrangig behandelt zu werden und so noch 100 % des investierten Kapitals zurückzuerhalten. Aus Sicht der SdK werden diese Anleger aber auch im Falle einer Insolvenz ihren (vermeintlichen) Anspruch wohl gerichtlich durchsetzen müssen, da die aktuelle Rechtslage und die Genussrechtsbedingungen keine klaren Regelungen für solche Fälle enthalten. Für den durchschnittlichen Anleger, der Beträge bis zu 20.000 Euro investiert hat und über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, dürfte sich jedoch ein solches Verfahren aus Sicht der SdK kaum lohnen, da die Kostenrisiken die möglichen Chancen übersteigen dürften.
Daher ruft die SdK alle Anleger auf, auch im Falle eines möglichen Insolvenzverfahrens eine Lösung im Sinne von allen Anlegern zu suchen. Dies ist auch in einem so genannten Planinsolvenzverfahren noch möglich.
Vermögenswerte vorhanden Die SdK geht nach aktuellen Erkenntnissen davon aus, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der PROKON um kein klassisches Schneeballsystem handeln könnte und somit auch Vermögenswerte vorhanden sein müssten, die im Falle einer Insolvenz zu großen Teilen den Genussrechtsinhabern zur Befriedigung der Ansprüche zur Verfügung stehen. Das Hauptgeschäftsfeld von PROKON, die Investition in Windkraftanlagen, ist aus Sicht der SdK auch für Kleinanleger geeignet, da diese aufgrund der politisch gewünschten Förderung der erneuerbaren Energien sehr konstante Umsätze über einen langen Zeitraum erwirtschaften. Wird dieses Geschäftsmodell also seriös und nachhaltig geplant und finanziert, bieten sich Investitionen in diesem Sektor aus Sicht der SdK durchaus auch für Kleinanleger an. In wie weit die Investitionen der PROKON in die anderen beiden Geschäftsbereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse werthaltig sind, kann aus Sicht der SdK aktuell nicht gesagt werden. Aufgrund der Historie der den beiden Unternehmensbereichen zugeordneten Unternehmen hat die SdK jedoch erhebliche Zweifel an deren vollständigen Werthaltigkeit.
Die Höhe der zur Befriedigung der Genussrechtsinhaber zur Verfügung stehenden Werte müsste nach Meinung der SdK daher zunächst ein Gutachter ermitteln. Anhand von diesen Erkenntnissen könnte dann im Falle einer Insolvenz ein Insolvenzplan erstellt werden, der die Interessen aller Genussrechtsinhaber fair berücksichtigt. In diesem Falle würden aus Sicht der SdK alle Genussrechtsinhaber mit den im Durchschnitt geringsten Verlusten rechnen müssen und somit auch eventuelle Verluste fair verteilt werden. Anleger, die hingegen ihre individuellen Interessen (per Gerichtsprozess) durchsetzen, dürften die bei positiven Prozessausgang dann eventuell erfolgende volle Rückzahlung auf Kosten derjenigen erreichen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können (oder aufgrund der geringen investierten Summe leisten wollen).
Kulturwandel nötig Die von PROKON immer wieder genannten „Verschwörungstheorien“ entbehren aus Sicht der SdK jeglicher Grundlage. PROKON führt an, dass die hohe Anzahl an Kündigungen nur auf die negative Presseberichterstattung zurückzuverfolgen ist. Diese sei quasi eine Folge einer „Verschwörung“ des Großkapitals (Banken/Wettbewerber im Energiesektor), da PROKON den Banken das Geld der Anleger wegnehme und den Energiekonzernen, welche die Energiewende verschlafen hätten, Konkurrenz mache.
Diese Argumentation ist nach Meinung der SdK völlig aus der Luft gegriffen. Die Volksbank Raiffeisenbank Itzehohe, eine Bank mit der PROKON zusammenabreitet, hat zum Beispiel mit einer Bilanzsumme von ca. 771 Mio. Euro und Kundeneinlagen von ca. 593 Mio. Euro bereits ca. die halbe Größe von PROKON. Dabei ist diese Bank eine eher kleine Bank. Die Bilanzsummen und Kundeneinlagen von Großbanken übersteigen die von PROKON eingesammelten Gelder um mehrere Billionen Euro. Auch das von PROKON verwendete Modell der Einwerbung von Kapital anhand von Genussrechten ist keine PROKON Erfindung, sondern wird von tausenden anderen Unternehmen schon seit mehreren Jahrzehnten ähnlich verwendet. Daher ist nicht ersichtlich, warum Großbanken hier PROKON überhaupt „wahrnehmen“, geschweige denn „vernichten wollen“ sollten.
Auch die großen Energiekonzerne bekämpfen aus Sicht der SdK sicherlich nicht PROKON, wenn sie sich von der Energiewende bedroht fühlen sollten. Aus Sicht der SdK hat PROKON nicht einmal 1 % der Kraftwerksleistung des bekannten Versorgers RWE. Und auch eine Insolvenz von PROKON würde die Energiewende nicht aufhalten. Denn es fänden sich stets Investoren, die unter den derzeitigen Bedingungen an geeigneten Standorten Windkraftprojekte erstellen lassen würden. Einzig und allein eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen (EEG-Einspeisevergütung) würde die Energiewende eventuell gefährden.
Kritik berechtigt Die von den Medien vielfach vorgebrachte Kritik in Bezug auf PROKON ist nach Meinung der SdK berechtigt. Auch ganz aktuell findet sich wieder ein Punkt, der viele Fragen aufwirft. So hat PROKON im Geschäftsbericht für das Jahr 2011 auf Seite 50 angegeben, dass die Windparks im Jahr 2011 einen Umsatz von 62,9 Mio. Euro erwirtschaftet haben. Im gestern online gestellten Rundbrief ist unter der Rubrik „INSOLVENZ? Substanz und Zukunft von PROKON“ jedoch in einer Tabelle angegeben, dass die Umsatzerlöse der Windparks nur 47,6 Mio. Euro betrugen. Dies ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.
Auch die Argumentation PROKONs in Bezug auf die aufgelaufenen Verluste, dass vor dem „Ertrag die Investition käme“, entspricht aus unserer Sicht keiner vollständigen Aufklärung der Sachlage. Denn auch wenn man investiert, entstehen nicht automatisch Verluste. Kauft man zum Beispiel Windräder, so fließt mit dem Kauf zwar Bargeld an den Verkäufer ab, ein Verlust in der Bilanz entsteht jedoch nicht. Da die Windräder ja auch Vermögen darstellen, können diese auch in der Bilanz über die Nutzungsdauer aktiviert werden. Hier ist aus Sicht der SdK also noch einiges an Verbesserungen der Transparenz nötig und die aktuelle Kritik der Medien durchaus berechtigt.
Die SdK fordert daher, dass sich das Verhalten PROKONs gegenüber Banken, Genussrechtsinhabern und den Medien schleunigst ändern muss. Nur dann ist auch eine Fortführung der Gesellschaft zum Vorteil der überwiegenden Anzahl aller Genussrechtsinhaber denkbar.
SdK tritt für Fortführungslösung ein – kostenloser Newsletter Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. tritt für eine Fortführungslösung, auch im Falle einer Insolvenz, ein und hat daher bereits den Kontakt zu PROKON gesucht. Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit betroffenen Genussrechtsinhabern hat die SdK den Eindruck gewonnen, dass die Genussrechtsinhaber keine homogene Gruppe darstellen. Bei der Investition der Anleger spielten eine Vielzahl von Motiven (Sicherheit, hoher Zinssatz, soziales Investment) eine Rolle für die Anlageentscheidung. Aufgrund der aus Sicht der SdK vorhandenen Vermögenswerte dürfte daher eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit bei gleichzeitiger Neugestaltung der Refinanzierung das Beste für alle betroffen Genussrechtsinhaber sein. Somit könnte auch den unterschiedlichen Anlegerinteressen entgegengekommen werden. Wir appellieren daher an die Geschäftsführung von PROKON, sich diesem Weg nicht zu verschließen.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird betroffene Genussrechtsinhaber über einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des Verfahrens informieren. Interessierte Genussrechtsinhaber können sich unter http://www.sdk.org/prokon.php für diesen registrieren lassen.
SdK Mitgliedern stehen wir zu unseren Geschäftszeiten unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org für Fragen zur Verfügung.
München, den 11. Januar 2013 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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