Aktuelle Meldungen der SdK

22. November 2020

SdK ruft Inhaber von Anleihen der eterna Mode Holding GmbH zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung auf

SdK wird der vorgesehenen Verlängerung der Laufzeit der von der Gesellschaft begebenene Anleihe voraussichtlich zustimmen. Anleihegläubger können sich kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlung am 17. Dezember 2020 von der SdK vertreten lassen.


Die eterna Mode Holding GmbH („Eterna“) hat die Inhaber der Anleihe 2017/2022 (WKN A2E4XE) zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung am 17.12.2020 um 10 Uhr in den Gebäuden der Eterna in Passau aufgerufen. Anleihegläubiger sollen einer Verlängerung der Anleihe um zwei Jahre bis Juni 2024 zustimmen.



Eterna zählt in Europa zu den umsatzstärksten Herstellern von Hemden und Blusen im gehobenen mittleren Preissegment. Eterna ist in mehr als 40 Ländern weltweit vertreten und verfügt mit eigenen Stores und dem Onlinehandel auch über eigene Vertriebskanäle. Seit März 2020 hat Eterna wegen der Schließung des Einzelhandels infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. Im ersten Halbjahr 2020 war ein Umsatzrückgang von 20,9 % zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.



Neben der Anleihe 2017/2022 verfügt Eterna zusätzlich über ein Schuldscheindarlehen (25 Mio. Euro). Die Schuldscheindarlehensgläubiger haben einer Verlängerung der Laufzeit bis zum 3. September 2021 zugestimmt. Bei Zustimmung der Anleihegläubiger zur geplanten Verlängerung
der Laufzeit der Anleihe bis Juni 2024 wird sich die Laufzeit des Schuldscheindarlehens bis zum 10. Juni 2023 verlängern. Sollte eine Verlängerung der Anleihe scheitern, müsste das Schuldscheindarlehen im September 2021 zurückgezahlt werden, was aus Sicht der SdK mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein dürfte. Bei entsprechender Verlängerung der Laufzeit kann eine Refinanzierung nach Aussage der Gesellschaft durch einen Mix aus liquiden Mitteln und Begebung neuen Fremdkapitals bewerkstelligt werden.



Neben der Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 03.06.2024 soll der Emittentin ein vorzeitiges Rückzahlungsrecht zum 03.06.2022 (zu 101,50% des Nominalwerts) bzw. zum 03.06.2023 (zu 100,50% des Nominalwerts) eingeräumt werden. Sofern die Beschlüsse gefasst werden, erhalten alle teilnehmenden Anleihegläubiger eine einmalige Zahlung von 0,5% ihres Nominalwerts. Die Gesellschaft befindet sich aus Sicht der SdK operativ auf einem guten Weg, ist jetzt aber durch die Pandemie besonders betroffen. Eine Laufzeitverlängerung erscheint aus unserer Sicht sinnvoll, sodass wir dem Konzept nach Klärung noch offener Punkte wahrscheinlich zustimmen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn Anleger anwesend sind, die zusammen mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Die zu fassenden Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 75% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Zur Teilnahme ist ein besonderer Nachweis mit Sperrvermerk der Depotbank erforderlich. Zudem können sich Anleger auch durch Bevollmächtigung vertreten lassen.



Die SdK wird die Versammlung besuchen und bietet hierfür eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Wir bitten Sie, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von einer persönlichen Anwesenheit vor Ort abzusehen und das Stimmrecht zu übertragen. Gläubiger können die Versammlung auch online verfolgen, jedoch nicht online abstimmen. Betroffene Anleger, die eine Stimmrechtsvertretung durch die SdK wünschen, können sich gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 für weitere Informationen melden.



München, den 23. November 2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V

Hinweis: Die SdK hält eine Anleihe der eterna Mode Holding GmbH!


SdK ruft Inhaber von Anleihen der eterna Mode Holding GmbH zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung auf



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    Fax: 089 / 2020846-10

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