25. September 2019
Mutmaßlicher Anlagebetrug bei der PIM Gold GmbH – SdK ruft Anleger zur Interessensbündelung auf
Das 2008 gegründete Unternehmen PIM Gold GmbH hatte diverse Produkte rund ums Gold vertrieben, darunter auch eine Art Sparplan sowie ein Kinder-Gold-Konto, das Eltern animieren sollte, für ihre Kinder zu sparen. PIM Gold hatte Anlegern Renditen von drei Prozent und mehr versprochen, wenn sie das erworbene Gold einlagerten, die meisten Kunden ließen sich das Edelmetall daher nicht aushändigen. Die Verzinsung sollte über Handelsgeschäfte erzielt werden. Die Angebote entpuppen sich jetzt aber offenbar als Betrug.
Mitte September hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt den Firmensitz von PIM und der Tochterfirma PGD in Heusenstamm durchsucht und den PIM-Geschäftsführer verhaftet. Die Behörde wirft ihm sowie derzeit vier weiteren Beschuldigten unter anderem gewerbsmäßigen Betrug vor. Konten wurden eingefroren und der Geschäftsbetrieb eingestellt. Die Ermittler haben den dringenden Verdacht, dass in den Tresoren der PIM fast zwei Tonnen Kundengold im Wert von ca. 82 Mio. Euro fehlen und die PIM-Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben. Unklar ist zudem, inwieweit Kunden sich bewusst waren, dass ihnen das Gold offenbar um bis zu 35 Prozent über dem jeweiligen Marktpreis verkauft wurde.
Aufgrund der Vielzahl möglicher Schadensersatzansprüche steht nach Einschätzung der SdK eine Insolvenz der PIM Gold GmbH unmittelbar bevor. Fraglich ist, ob die PIM-Gold-Kunden überhaupt rechtliche Eigentümer des Goldes geworden sind, da ihnen einzelne Goldbarren nicht zugeordnet werden können, wenn sie ihnen nicht ausgehändigt wurden. Ferner müsste aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ein Insolvenzverwalter mögliche Rückforderungen gegenüber Kunden genau prüfen. Denn Auszahlungen könnten unrechtmäßig geflossen sein und müssten somit zurückgefordert werden.
Die SdK rät den betroffenen Anlegern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK eine kostenlose Registrierung für einen Newsletter an, mit welchem die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Eine Registrierung ist unter www.sdk.org/pim möglich. Die SdK bietet zudem allen betroffenen Anlegern an, diese kostenlos auf eventuell kommenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 25. September 2019
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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