19. Juni 2014
Mox Telecom AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Die Mox Telecom AG hat am 17. Juni 2014 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf eingereicht. Dies war aus Sicht des Unternehmens nötig geworden, da Banken bestehende Finanzierungen nicht verlängert hätten und somit die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gedroht hätte. Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) drohen den Inhabern der von der Mox Telecom AG emittierten Anleihe (WKN A1RE1Z) nun empfindliche Einschnitte.
Laut Unternehmensangaben bestehen gute Chancen auf eine Sanierung der Gesellschaft, da die Tochtergesellschaften der Gesellschaft „überwiegend“ profitabel arbeiten würden. Daher wurde mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch zugleich die Eigenverwaltung beantragt. Während bei einem klassischen Insolvenzverfahren der Vorstand keinen Einfluss mehr auf die Unternehmensentscheidungen hat, da alle Entscheidungsbefugnisse auf den Insolvenzverwalter übertragen werden, ermöglicht das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung dem Vorstand, das Unternehmen weitgehend eigenverantwortlich weiter zu führen. Dem Unternehmen wird hierbei jedoch ein Sachverwalter zur Seite gestellt, welcher die Entscheidungen des Vorstandes überwacht. Mit der Eigenverwaltung soll die besondere Expertise des Schuldners in seinem jeweiligen Geschäftsbereich genutzt werden und so eine Sanierung der Gesellschaft bzw. die Befriedigung der Gläubiger erleichtert werden.
Die Anleihegläubiger müssen nun damit rechnen, dass zunächst keine Zinszahlungen mehr erfolgen werden, und dass auch die Rückzahlung der Anleihe im Jahr 2017 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen wird. Erfahrungsgemäß ist aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) zu erwarten, dass die Anleger zu finanziellen Zugeständnissen, wie etwa einem Zinsverzicht oder einem teilweisen Verzicht auf Rückzahlung, aufgefordert werden, um damit eine Sanierung der Gesellschaft zu ermöglichen. Für die Inhaber von Anleihen der Mox Telecom AG ist es daher nun wichtig, sich möglichst frühzeitig zu organisieren um somit vereint ihre Interessen im Insolvenzverfahren vertreten zu können. Die SdK wird die Anleiheinhaber hierbei unterstützen und bietet an, diese auf einer möglichen kommenden Gläubigerversammlung zu vertreten.
Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/mox für einen kostenlosen Newsletter der SdK registrieren. Wir werden alle registrierten Gläubiger über das Insolvenzverfahren unterrichten und diesen das Vorgehen der SdK erläutern. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.
München, den 19. Juni 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der Mox Telecom AG!
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