Suchergebnisse


ABB AG

Im Fall der Ende 2002 zu 270 Euro je Aktie „ausgesqueezten“ Aktionäre der ehemaligen ABB AG hatte das Landgericht Mannheim in einem u. a. von der SdK eingeleiteten Spruchverfahren entschieden, dass die Nachbesserung nicht anzuheben ist (siehe AnlegerPlus, Ausgabe 9/2015). Das Verfahren ging vor das OLG Karlsruhe und dieses hat die Abfindung je Aktie nun abschließend auf 270,60 Euro festgelegt (Az. 12 W 1/17). weiterlesen

Actris AG

Mit Beschluss vom 13.10.2022 hat das Landgericht Mannheim den angemessenen Abfindungsbetrag auf 5,08 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten, ihre eigene Kosten sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstelle zu tragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.05.2025 sämtliche Beschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgericht Mannheim ist damit rechtskräftig. weiterlesen

ADITRON AG

Im Jahr 2003 wurden die ehemaligen Aktionäre der Aditron AG per Hauptversammlungsbeschluss zu 26,50 Euro je Aktie abgefunden. In einem u. a. von der SdK für ihre Mitglieder eingeleiteten Spruchverfahren hatte das Landgericht Dortmund diese Abfindungszahlung nach Einholung eines Gutachtens auf 36,44 Euro erhöht (+37,5 %). Gegen diesen Beschluss hat die Hauptaktionärin erfolgreich Beschwerde eingelegt. Denn in der zweiten Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die endgültige Barabfindu... weiterlesen

16.10.2025: Aurubis AG

Unternehmen: Aurubis AG - Download Präsentation vom 16.10.2025 Einladung: München, den 05.08.2025 Sehr geehrtes Mitglied,um auch privaten Anlegern die Möglichkeit zu bieten, sich ein persönliches Bild von interessanten, börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften zu machen, veranstaltet die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Präsentationen ausgewählter Unternehmen. Im Rahmen dieser Präsentationsreihe konnten wir für den 16.10.2025 folgendes Unternehmen gewinnen:   Aur... weiterlesen

Allianz Lebensversicherungs - AG

Eine Nachbesserung wurde über zwei Instanzen hinweg verweigert. weiterlesen

Altana AG

Erhöhung der Barabfindung durch LG Beschluss vom August 2020 auf 17,33 Euro je Aktie. Die Beschwerden wurden vom OLG Düsseldorf zurückgewiesen, die Erhöhung ist somit rechtskräftig.  weiterlesen

Anterra Vermögensverwaltung AG

LG Franfkurt hat die Abfindung um 53 % auf 4,93 Euro erhöht. Dagegen wurden Beschwerden eingereicht. Außerdem hat die Antragsgegnerin inzwischen Insolvenz angemeldet.OLG Frankfurt hat die Abfindung auf 4,25 Euro je Aktie nach unten korrigiert. weiterlesen

AXA Konzern AG

Das LG Köln hat die die Abfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie erhöht, das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung revidiert und den Beschluss dahingegen abgeändert, dass die Anträge zurückgewiesen werden. Es bleibt somit beim ursprünglich festgelegten Abfindungsbetrag. weiterlesen