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ADITRON AG

Im Jahr 2003 wurden die ehemaligen Aktionäre der Aditron AG per Hauptversammlungsbeschluss zu 26,50 Euro je Aktie abgefunden. In einem u. a. von der SdK für ihre Mitglieder eingeleiteten Spruchverfahren hatte das Landgericht Dortmund diese Abfindungszahlung nach Einholung eines Gutachtens auf 36,44 Euro erhöht (+37,5 %). Gegen diesen Beschluss hat die Hauptaktionärin erfolgreich Beschwerde eingelegt. Denn in der zweiten Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die endgültige Barabfindu... weiterlesen

Allianz Lebensversicherungs - AG

Eine Nachbesserung wurde über zwei Instanzen hinweg verweigert. weiterlesen

Altana AG

Erhöhung der Barabfindung durch LG Beschluss vom August 2020 auf 17,33 Euro je Aktie. Die Beschwerden wurden vom OLG Düsseldorf zurückgewiesen, die Erhöhung ist somit rechtskräftig.  weiterlesen

Anterra Vermögensverwaltung AG

LG Franfkurt hat die Abfindung um 53 % auf 4,93 Euro erhöht. Dagegen wurden Beschwerden eingereicht. Außerdem hat die Antragsgegnerin inzwischen Insolvenz angemeldet.OLG Frankfurt hat die Abfindung auf 4,25 Euro je Aktie nach unten korrigiert. weiterlesen

AXA Konzern AG

Das LG Köln hat die die Abfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie erhöht, das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung revidiert und den Beschluss dahingegen abgeändert, dass die Anträge zurückgewiesen werden. Es bleibt somit beim ursprünglich festgelegten Abfindungsbetrag. weiterlesen

Bay. Immobilien AG

Nachbesserung beim Ausgleich. weiterlesen