Betroffene Gesellschaft:
TIPP24 SE
Antragsgegnerin:
TIPP24 SE
Strukturmaßnahme:
Sitzverlegung ins Ausland
Tag der Hauptversammlung:
28.06.2013
Zuständiges Gericht:
Landgericht Hamburg
Beginn des Verfahrens:
19.05.2014
Aktenzeichen:
noch nicht vergeben
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
43,34 Euro je Aktie
Abfindungsbetrag gilt laut Tagesordnung nur für Aktionäre, die auf der HV gegen den Verlegungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben. Das Barabfindungsangebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Sitzverlegung der Gesellschaft in das Unternehmensregister des Companies House erfolgt und die Eintragung in der London Gazette bekannt gemacht worden ist, angenommen werden. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung des Gerichts im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, angenommen werden.