Betroffene Gesellschaft:
SinnerSchrader AG
Antragsgegnerin:
SinnerSchrader AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
08.04.2022
Zuständiges Gericht:
LG Hamburg
Beginn des Verfahrens:
21.07.2022
Aktenzeichen:
403 HKO 90/22
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
16,43 Euro je Aktie
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 03.11.2023 die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.