Sachsenmilch AG

Betroffene Gesellschaft:
Sachsenmilch AG


Antragsgegnerin:
Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
09.09.2021


Zuständiges Gericht:
LG Leipzig


Beginn des Verfahrens:
25.01.2022


Aktenzeichen:
01 HK O 2568/21


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
6949,47


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
6949,47


Mit Beschluss vom 09.12.2022 hat das Landgericht Leipzig die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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