Betroffene Gesellschaft:
Nymphenburg Immobilien
Antragsgegnerin:
Nymphenburg Immobilien (vormals NIAG SE)
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
19.02.2021
Zuständiges Gericht:
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Beginn des Verfahrens:
3.12.2021
Aktenzeichen:
5 HK O 13397/21
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
822 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
822 Euro je Aktie
Mit Beschluss vom 19.04.2024 wurden die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung durch das Landgericht München I zurückgewiesen.
Mehrere Antragsteller haben bereits Beschwerden eingereicht. Zuständig als Beschwerdegericht ist nunmehr das Bayerische Oberste Landesgericht.