Betroffene Gesellschaft:
MEDION AG
Antragsgegnerin:
Lenovo Germany Holding GmbH
Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Tag der Hauptversammlung:
14.12.2011
Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
24.01.2012
Beendigung des Verfahrens:
08.05.2023
Aktenzeichen:
20 O 6/12 (auch 20 O 4/12)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
13,00 Euro je Aktie
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
0,82 Euro je Aktie
Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das LG Dortmund hat die Anträge in erster Instanz abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen.