Linde AG

Betroffene Gesellschaft:
Linde AG


Antragsgegnerin:
Linde Aktiengesellschaft


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
12.12.2018


Zuständiges Gericht:
Landgericht München I


Beginn des Verfahrens:
08.07.2019


Aktenzeichen:
5 HK O 5321/19


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
189,46 Euro je Aktie


Mit Beschluss vom 29.11.2023 hat das Landgericht München I die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung zurückgewiesen. Gegen den Beschluss können Rechtsmittel eingelegt werden. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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