Betroffene Gesellschaft:
KUKA AG
Antragsgegnerin:
Guangdong Midea Electric Co. Ltd.
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
17.05.2022
Zuständiges Gericht:
Landgericht München I
Aktenzeichen:
5 HK O 13305/22
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
80,77 Euro je Aktie
Mit Beschluss vom 25.11.2024 hat das Landgericht München I die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Einige Antragsteller haben angekündigt, zum (nach neuem Prozessrecht zuständigen) Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.