KUKA AG

Betroffene Gesellschaft:
KUKA AG


Antragsgegnerin:
Guangdong Midea Electric Co. Ltd.


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
17.05.2022


Zuständiges Gericht:
Landgericht München I


Aktenzeichen:
5 HK O 13305/22


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
80,77 Euro je Aktie


Mit Beschluss vom 25.11.2024 hat das Landgericht München I die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Einige Antragsteller haben angekündigt, zum (nach neuem Prozessrecht zuständigen) Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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