HolidayCheck Group AG

Betroffene Gesellschaft:
HolidayCheck Group AG


Antragsgegnerin:
Burda Digital SE


Strukturmaßnahme:
BUG


Tag der Hauptversammlung:
24.05.2023


Zuständiges Gericht:
LG München I


Beginn des Verfahrens:
27.09.2023


Aktenzeichen:
5 HK O 8475/23


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
3,21 Euro


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
0,22 Euro


Mit Beschluss vom 28.02.2025 hat das LG München I die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 3,21 Euro und eines höheren Ausgleichs als 0,22 Euro je Stückaktie zurückgewiesen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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