Betroffene Gesellschaft:
HolidayCheck Group AG
Antragsgegnerin:
Burda Digital SE
Strukturmaßnahme:
BUG
Tag der Hauptversammlung:
24.05.2023
Zuständiges Gericht:
LG München I
Beginn des Verfahrens:
27.09.2023
Aktenzeichen:
5 HK O 8475/23
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
3,21 Euro
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
0,22 Euro
Mit Beschluss vom 28.02.2025 hat das LG München I die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 3,21 Euro und eines höheren Ausgleichs als 0,22 Euro je Stückaktie zurückgewiesen.