Betroffene Gesellschaft:
Dürkopp Adler AG
Antragsgegnerin:
DAP Industrial AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
20.03.2018
Zuständiges Gericht:
LG Dortmund
Beginn des Verfahrens:
15.10.2018
Aktenzeichen:
20 O 27/18
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
35,81 Euro je Stückaktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
35,81 Euro je Stückaktie
Das LG Dortmund hat das Erhöhungsverlangen zurückgewiesen. Das für die Beschwerde zuständige OLG ist aufgrund der Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 2 SpruchG, von der NRW Gebrauch gemacht hat, das OLG Düsseldorf.