Dürkopp Adler AG

Betroffene Gesellschaft:
Dürkopp Adler AG


Antragsgegnerin:
DAP Industrial AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
20.03.2018


Zuständiges Gericht:
LG Dortmund


Beginn des Verfahrens:
15.10.2018


Aktenzeichen:
20 O 27/18


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
35,81 Euro je Stückaktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
35,81 Euro je Stückaktie


Das LG Dortmund hat das Erhöhungsverlangen zurückgewiesen. Das für die Beschwerde zuständige OLG ist aufgrund der Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 2 SpruchG, von der NRW Gebrauch gemacht hat, das OLG Düsseldorf.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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