cash.life AG

Betroffene Gesellschaft:
cash.life AG


Antragsgegnerin:
cash.life AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
29.08.2022


Zuständiges Gericht:
Landgericht München I


Beginn des Verfahrens:
26.01.2023


Beendigung des Verfahrens:
19.07.2024


Aktenzeichen:
5 HK O 13521/22 e


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
1,80 Euro


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
1,85 Euro


Mit gerichtlichem Vergleich vom 19.07.2024 wurde das Spruchverfahren beendet. Die gezahlte Barabfindung von € 1,80 wird um einen Betrag von € 0,05 auf € 1,85 erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 29.9.2022 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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