Betroffene Gesellschaft:
cash.life AG
Antragsgegnerin:
cash.life AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
29.08.2022
Zuständiges Gericht:
Landgericht München I
Beginn des Verfahrens:
26.01.2023
Beendigung des Verfahrens:
19.07.2024
Aktenzeichen:
5 HK O 13521/22 e
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
1,80 Euro
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
1,85 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 19.07.2024 wurde das Spruchverfahren beendet. Die gezahlte Barabfindung von € 1,80 wird um einen Betrag von € 0,05 auf € 1,85 erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 29.9.2022 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.