Betroffene Gesellschaft:
BEWAG (Vattenfall) AG
Antragsgegnerin:
Vattenfall Europe AG
Strukturmaßnahme:
Verschmelzung
Tag der Hauptversammlung:
06.02.2003
Zuständiges Gericht:
Landgericht Berlin / Kammergericht Berlin
Beendigung des Verfahrens:
07.12.2021
Aktenzeichen:
102 O 126/03
Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
2,30
Verfahrensablauf und Hinweis zum Erhalt der Nachbesserung
Das Landgericht Berlin entschied in diesem Verfahren 2017, dass zusätzlich zu dem Umtausch noch 2,30 Euro je Bewag-Aktie als Barausgleich zu Zahlen sind. Das Verfahren ging nach Beschwerden in die zweite Instanz (Az. 2 W 9/17 SpruchG). Und das Kammergericht Berlin wies Ende Dezember 2021 die Beschwerden gegen den LG-Beschluss zurück.
Abfindungsberechtigte ehemalige Bewag-Aktionäre, die ihre Depotverbindung seit der Einbuchung der Vattenfall-Aktien nicht gewechselt haben, müssten die bare Nachzahlung inkl. Zinsen (seit 24.10.2003) automatisch als Gutschrift erhalten. Die Gutschrift sollte ab dem 14.9.2022 auf dem Konto eingehen. Bei einem zwischenzeitlichen Depotwechsel müssen sich die ehemaligen Bewag-Aktionäre zum Erhalt der Nachbesserung an das ursprüngliche Kreditinstitut wenden.