AVW Immobilien AG

Betroffene Gesellschaft:
AVW Immobilien AG


Antragsgegnerin:
Frank H. Albrecht


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
03.12.2019


Zuständiges Gericht:
Landgericht Hamburg


Beginn des Verfahrens:
08.04.2020


Aktenzeichen:
412 HKO 13/20


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
1,58 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
2,05 Euro je Aktie zzgl. Zinsen


Das LG Hamburg hat die Barabfindung um ca. 30 % auf nunmehr EUR 2,05 je Aktie (zzgl. Zinsen) angehoben. Die Nachbesserung ist ab dem 22.01.2020 mit 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 

Gegen diesen Beschluss hat der Antragsgegner Beschwerde eingelegt. Das LG Hamburg hat der Beschwerde nicht abgeholfen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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