AUDI AG

Betroffene Gesellschaft:
AUDI AG


Antragsgegnerin:
Volkswagen Aktiengesellschaft


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
31.07.2020


Zuständiges Gericht:
LG Müchen


Beginn des Verfahrens:
02.02.2021


Aktenzeichen:
5 HK O 15162/20


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
1.754,71 Euro


Mit Beschluss vom 28.06.2024 hat das Landgericht München I die Barabfindung auf 1.754,71 Euro festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem 18.11.2020 mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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