Betroffene Gesellschaft:
Agosi AG
Antragsgegnerin:
Agosi AG
Strukturmaßnahme:
Squeeze-Out
Tag der Hauptversammlung:
28.07.2021
Zuständiges Gericht:
Landgericht Mannheim
Beginn des Verfahrens:
09.12.2021
Aktenzeichen:
23 O 3/22 SpruchG
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
127,91 Euro
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
127,91 Euro
Mit Beschluss vom 22.07.2025 hat das Landgericht Mannheim die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 127,91 Euro pro Aktie zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.