Agosi AG

Betroffene Gesellschaft:
Agosi AG


Antragsgegnerin:
Agosi AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze-Out


Tag der Hauptversammlung:
28.07.2021


Zuständiges Gericht:
Landgericht Mannheim


Beginn des Verfahrens:
09.12.2021


Aktenzeichen:
23 O 3/22 SpruchG


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
127,91 Euro


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
127,91 Euro


Mit Beschluss vom 22.07.2025 hat das Landgericht Mannheim die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 127,91 Euro pro Aktie zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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