Actris AG

Betroffene Gesellschaft:
Actris AG


Antragsgegnerin:
Actris Beteiligungs GmbH & Co. KG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
30.08.2010


Zuständiges Gericht:
Landgericht Mannheim


Beginn des Verfahrens:
17.01.2011


Aktenzeichen:
23 Akte E 25/10


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,14


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
5,08


Mit Beschluss vom 13.10.2022 hat das Landgericht Mannheim den angemessenen Abfindungsbetrag auf 5,08 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten, ihre eigene Kosten sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstelle zu tragen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde eingelegt werden. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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