Betroffene Gesellschaft:
Actris AG
Antragsgegnerin:
Actris Beteiligungs GmbH & Co. KG
Strukturmaßnahme:
Squeeze out
Tag der Hauptversammlung:
30.08.2010
Zuständiges Gericht:
Landgericht Mannheim
Beginn des Verfahrens:
17.01.2011
Aktenzeichen:
23 Akte E 25/10
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,14
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
5,08
Mit Beschluss vom 13.10.2022 hat das Landgericht Mannheim den angemessenen Abfindungsbetrag auf 5,08 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten, ihre eigene Kosten sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstelle zu tragen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde eingelegt werden.