WCM AG

Betroffene Gesellschaft:
WCM AG


Antragsgegnerin:
TLG Immobilien AG


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
06.06.2018


Zuständiges Gericht:
Landgericht Frankfurt am Main


Beginn des Verfahrens:
11.06.2018


Beendigung des Verfahrens:
21.02.2023


Aktenzeichen:
3-05 O 25/18


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
Garantiedividende: 0,11 € je Aktie sofern die Aktionäre bei der WCM bleiben, oder Aktientausch im Verhältnis 23:4, also 23 WCM-Aktien gegen 4 TLG-Aktien.


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Erhöhung, es bleibt beim von der Gesellschaft festgelegten Betrag


Das Landgericht Frankfurt hat die Anträge auf Erhöhung der Abfindung bzw. des Ausgleichs zurückgewiesen. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zahlreiche Beschwerden zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat diverse Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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