Betroffene Gesellschaft:
WCM AG
Antragsgegnerin:
TLG Immobilien AG
Strukturmaßnahme:
Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag
Tag der Hauptversammlung:
06.06.2018
Zuständiges Gericht:
Landgericht Frankfurt am Main
Beginn des Verfahrens:
11.06.2018
Beendigung des Verfahrens:
21.02.2023
Aktenzeichen:
3-05 O 25/18
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
Garantiedividende: 0,11 € je Aktie sofern die Aktionäre bei der WCM bleiben, oder Aktientausch im Verhältnis 23:4, also 23 WCM-Aktien gegen 4 TLG-Aktien.
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Erhöhung, es bleibt beim von der Gesellschaft festgelegten Betrag
Das Landgericht Frankfurt hat die Anträge auf Erhöhung der Abfindung bzw. des Ausgleichs zurückgewiesen. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zahlreiche Beschwerden zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat diverse Rechtsbeschwerden zurückgewiesen.