Volksfürsorge Holding AG

Betroffene Gesellschaft:
Volksfürsorge Holding AG


Antragsgegnerin:
AMB Generali Holding AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
20.06.2002


Zuständiges Gericht:
Landgericht Hamburg


Beginn des Verfahrens:
2003


Beendigung des Verfahrens:
2023


Aktenzeichen:
404 HKO 175/03


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
554,00 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
699,06 Euro je Aktie


Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 31.05.2021 die Abfindung auf 699,06 Euro erhöht. Das Verfahren ist beendet. Die Veröffentlichung erfolgte am 17.08.2023 im Bundesanzeiger. 

 

Für alle Bestände, die seinerzeit in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG gehalten wurden, erfolgt seitens Clearstream Banking voraussichtlich zum 07.09.2023 eine automatische Gutschrift an die Depotbanken zur Weiterleitung an die berechtigten Aktionäre. Für alle effektiven Einreichungen sind die Depotbanken aufgefordert, die Bestandsdaten der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge anhand der archivierten Abrechnungsunterlagen zu rekonstruieren und unverzüglich die Nachbesserungsansprüche bei der Zentralen Abwicklungsstelle zu melden.

Die Auszahlung erfolgt in den ersten 6 Monaten monatlich. Die Anforderung hierfür muss spätestens bis Ultimo bei der Zentralen Abwicklungsstelle eingegangen sein. Die erste Auszahlung erfolgt am oder um den zehnten Bankarbeitstag im September 2023 für alle Anforderungen, die bis zum 31.08.2023 bei der Zentralen Abwicklungsstelle eingereicht und plausibilisiert wurden. Im Nachgang erfolgt die Auszahlung der Nachbesserung zzgl. Zinsen monatlich jeweils am oder um den zehnten Bankarbeitstag im Folgemonat der Einreichung. 6 Monate nach Beginn der Einreichungsfrist erfolgt die Abrechnung nur noch quartalsweise, immer am oder um den zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf des Quartals. Der Anspruch auf Auszahlung der erhöhten Barabfindung zzgl. Zinsen verjährt mit Ablauf des 31.12.2026.

Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung der Abfindung einschließlich der Zinsen nichts zu veranlassen. Sollte bis zum 30.09.2023 keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, fordern wir hiermit die ehemaligen Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.Nachbesserungsberechtigte ehemalige Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde.Nicht nachbesserungsberechtigt sind die Aktionäre, die ihre Nachbesserungsrechte an einen Dritten abgetreten haben und bereits die vereinbarte Nachbesserungsleistung erhalten haben.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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