Betroffene Gesellschaft:
VERSEIDAG AG (BUG)
Antragsgegnerin:
Deutsche Gamma GmbH u.a.
Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Tag der Hauptversammlung:
10.05.2000
Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
06.02.2001
Beendigung des Verfahrens:
21.2.2019
Aktenzeichen:
Az: BVerfG 760/19, Alte Aktenzeichen: OLG I-26 W 4/18, (frühere Az: 39 O 13/07 und 40 O 148/00, 40 O 106/00)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
19,94 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Erhöhung
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,36 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Erhöhung
LG hat die Abfindung auf 20,81 Euro erhöht und die Ausgleichszahlung auf 1,95 Euro.
OLG hat die Erhöhungen zurückgenommen und die Spruchanträge abgewiesen.
Verfassungsbeschwerde eingereicht