VERSEIDAG AG (BUG)

Betroffene Gesellschaft:
VERSEIDAG AG (BUG)


Antragsgegnerin:
Deutsche Gamma GmbH u.a.


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
10.05.2000


Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
06.02.2001


Beendigung des Verfahrens:
21.2.2019


Aktenzeichen:
Az: BVerfG 760/19, Alte Aktenzeichen: OLG I-26 W 4/18, (frühere Az: 39 O 13/07 und 40 O 148/00, 40 O 106/00)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
19,94 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Erhöhung


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,36 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Erhöhung


LG hat die Abfindung auf 20,81 Euro erhöht und die Ausgleichszahlung auf 1,95 Euro.

OLG hat die Erhöhungen zurückgenommen und die Spruchanträge abgewiesen.

Verfassungsbeschwerde eingereicht


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

Dieser Bereich ist ausschließlich für Mitglieder   Anmelden  Mitglied werden