Thyssen Krupp AG

Betroffene Gesellschaft:
Thyssen Krupp AG


Antragsgegnerin:
Thyssen Krupp AG


Strukturmaßnahme:
Verschmelzung


Tag der Hauptversammlung:
03.12.1998


Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
04.06.1999


Beendigung des Verfahrens:
18.08.2016


Aktenzeichen:
I-26 W 12/15 (Az. 39 O 131/06)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
10 ThyssenKrupp-Aktien für 1 Thyssen Aktie


vorheriges Aktz: 40 O 82 -90/99

LG München hat die Anträge auf Nachbesserung mit Beschluss vom 28.7.2015 abgewiesen.OLG MÜnchen hat die Beschwerden gegen den Beschluss ebenfalls zurückgewiesen.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

Dieser Bereich ist ausschließlich für Mitglieder   Anmelden  Mitglied werden