Betroffene Gesellschaft:
Thyssen Krupp AG
Antragsgegnerin:
Thyssen Krupp AG
Strukturmaßnahme:
Verschmelzung
Tag der Hauptversammlung:
03.12.1998
Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
04.06.1999
Beendigung des Verfahrens:
18.08.2016
Aktenzeichen:
I-26 W 12/15 (Az. 39 O 131/06)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
10 ThyssenKrupp-Aktien für 1 Thyssen Aktie
vorheriges Aktz: 40 O 82 -90/99
LG München hat die Anträge auf Nachbesserung mit Beschluss vom 28.7.2015 abgewiesen.OLG MÜnchen hat die Beschwerden gegen den Beschluss ebenfalls zurückgewiesen.