Betroffene Gesellschaft:
Terex (Demag Cranes AG)
Antragsgegnerin:
Terex Germany GmbH & Co KG
Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Tag der Hauptversammlung:
16.03.2012
Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf
Beginn des Verfahrens:
14.05.2012
Beendigung des Verfahrens:
04.05.2018
Aktenzeichen:
31 O 19/12 (AktE)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
45,52 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
Vergleich: Abfindungserhöhung auf 60,62 Euro
Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
3,33 Euro je Aktie (brutto)
Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Erhöhung in erster Instanz, keine durch Vergleich
Keine Erhöhung in erster Instanz.
Beschwerdeverfahren durch Vergleich beigelegt mit Abfindungserhöhung.