Schumag AG

Betroffene Gesellschaft:
Schumag AG


Antragsgegnerin:
Schumag AG


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
03.03.1999


Zuständiges Gericht:
LG Köln


Aktenzeichen:
19 W 5/00 AktE


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
46,42 Euro


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
54,85 Euro


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
4,03 Euro


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
4,06 Euro



Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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