Betroffene Gesellschaft:
Phoenix AG (Verschmelzung)
Antragsgegnerin:
ContiTech AG
Strukturmaßnahme:
Verschmelzung
Tag der Hauptversammlung:
28.12.2004
Zuständiges Gericht:
OLG Hamburg
Beginn des Verfahrens:
13.02.2007
Beendigung des Verfahrens:
11.12.2015
Aktenzeichen:
13W 65/11 (Vorheriges Aktz.: 417 O 19/07)
Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
Aktientausch 1:1 oder Barfabindung zu 18,89 Euro je Aktie
Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,77 Euro bare Zuzahlung zum Aktientausch, oder Abfindung zu 20,99 Euro je Aktie
Verschmelzung erfolgte durch Aktientausch 1:1, d.h. für eine Phoenix-Aktie erhielt man eine ContiTech Aktie, keine bare Zuzahlung. Wer nicht tauschen wollte, erhielt eine Abfindung in Höhe von 18,89 Euro je Aktie.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss den Umtausch durch eine Zuzahlung von 7,90 Euro je Phoenix-Aktie nachgebessert bzw. die Barabfindung auf 23,88 Euro erhöht. Das OLG Hamburg hat die Zuhzahlung in seinem endgültigen Beschluss auf 4,77 Euro je Aktie festgelegt und die Barabfindung auf 20,99 Euro je Aktie.